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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6961
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich würde keinen PJ aufklären lassen, der das nicht mehrfach unter meiner Aufsicht und nach meiner Erklärung getan hat. Delegieren kann ich Dinge nur, wenn ich weiß, dass derjenige die Sache auch vernünftig tut. Für alles andere würde ich meine Rübe nicht hinhalten.
    Wie gesagt: Wende dich an den PJ-Beauftragten und an die übergeordneten Stellen bis hin zum Dekanat... So gehts nicht und sowas ist keine Lehre. Ganz klare Ansage an die zuständigen Stellen: Ich bin PJ und soll was lernen und nicht euren Arbeitssklaven spielen. Entweder ich bekomme was beigebracht, dann nehme ich auch euer Blut ab, oder ich bekomme nix beigebracht, dann könnt ihr die BEs selbst machen, weil ich dann anhand von Büchern Selbststudium betreibe/betreiben muss.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #6962
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    Also grundsätzlich ist das PJ dazu da, um auch auf nicht delegierbare ärztliche Tätigkeiten vorzubereiten. Wenn ich alles ablehnen würde, zu dem ich nicht lupenrein berechtigt bin, wäre es bei mir darauf hinausgelaufen, die Blutentnahmen zu machen und ansonsten nett lächelnd daneben zu sitzen..
    Damit das Übernahmeverschulden greift müsste irgendeine Art von Fahrlässigkeit im Spiel sein, und wenn man alles sorgfältig abfragt, dokumentiert und Risiken notiert - im Gegensatz zum Assi, bei dem die Aufklärung auf "Hier, unterschreiben Sie mal." hinausläuft, sehe ich das nicht gegeben.. ;)

    Mal das am Rande, aber wenn du die Untersuchungen und die Patienten nicht kennst und du nicht das Gefühl hast, immer nachfragen zu können, kannst du dich guten Gewissens weigern.. Davon abgesehen sind Aufklärungen auch superlangweilig und nach einer Handvoll hält sich der Lerneffekt in Grenzen

    Nur dass man sie als PJler grundsätzlich nicht machen darf, stimmt nicht..



  3. #6963
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    Das fasst es IMHO schön zusammen:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ar...en_075070.html

    Diese Faktoren sind in diesem Fall nicht gegeben, weshalb es verrückt wäre, sich diese Aufgabe aufschwatzen zu lassen.

    Da muss man ganz klar nein sagen, und auch den Kontakt mit dem PJ-Büro suchen. Und - das IMHO Allerwichtigste! - v.a. am Ende eine ordentliche Bewertung schreiben um sicherzustellen dass zukünftige Studenten gewarnt sind.



  4. #6964
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    Danke Davo. Genau darauf beziehe ich mich. Mir ist bewusst, dass ich es grundsätzlich darf. Habe ich auch in einer anderen Fachrichtung (für auch weitaus weniger dramatische Dinge als für die ich jetzt aufklären soll) schon getan. Aber nicht unter diesen Umständen. Ich bin nicht verrückt.
    Ich weiß aber genau das mit dieser Weigerung Arbeit zu übernehmen alles nur noch schlimmer werden wird. Besonders wenn der Facharzt, den ich schon mal erwähnt hatte, wieder da ist. Der ist richtig gehend maligne. Einen netten studentenfreundlichen OA oä sucht man im Haus vergeblich, habe ich das Gefühl. Es ist wirklich heftig. Kein Ansprechpartner gar nichts. Deswegen glaube ich auch bringt ein Stationswechsel wenig.



  5. #6965
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    Naja, die PJ-Bescheinigung sollte dir ja jeder AA ausstellen können, daran wirds also nicht scheitern. Und in 14,5 Wochen bist du eh wieder weg, das Leiden wird also bald ein Ende haben.

    Und ja, es gibt einen Ansprechpartner - das PJ-Büro deiner Uni. Die können dich, wenn es dort so katastrophal ist, im Extremfall auch einfach in einem anderen Lehrkrankenhaus unterbringen.



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