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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ist das denn überhaupt legal?
    Ich muß neulich auch die Prüfung ablegen. Ich arbeite seit 1994 in Deutschland als Arzt und bekomme meine Berufserlaubnis für 2 Jahre erteilt. Jetzt seit 2002 gibt es eine Gleichwertigkeitsprüfung mit der nochmal überprüft wird, ob man in Deutschland überhaupt als Arzt fähig ist zu arbeiten!
    Wenn man zweimal durchfällt heißt es also man kann in Deutschland nicht als Arzt tätig sein. Was bitte schön habe ich dann seit 10 Jahren gemacht??? Damit machen sich die Regierungen selber strafbar. Wie kann eine Regierung einem Arzt die volle Ermächtigung geben in den Kliniken tätig zu sein ohne daß eine Gleichwertigkeit nicht gesichert ist ???

    Ich kenne schon von einem Kollegen in NRW/Düsseldorf einen Gerichtsurteil, der für den Kollegen entschieden hat. Das ist gegen jede Logik /Mathematik/Justiz. Es wurde schon vor 10 Jahren entschieden, daß ich die Approbation oder Fähigkeit habe in Deutschland zu arbeiten. Und über diese Entscheidung hinweg kann nur ein übergeordnetes Amt die gegebenen Rechte canceln. Sowas gibt es jedoch nicht. Die Regierung selber entscheidet nach BÄO § 10 und erteilt die Erlaubnis.

    Es gibt übrigens immer noch Bundesländesländer bei denen man diese Gleichwertigkeitsprüfung nicht ablegen muß. Ich habe vor so schnell wie möglich aus NRW zu verschwinden.



  2. #7
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    3. Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte

    Der Marburger Bund setzt sich nachdrücklich dafür ein, daß ausländische Ärzte, die bereits vor dem 01.01.2002 eine Berufserlaubnis in der Bundesrepublik erhalten haben, von der
    - aufgrund einer Änderung der Bundesärzteordnung seit 01.01.2002 - geforderten Gleich*wertigkeitsprüfung ausgenommen werden. Die Bundesärzteordnung ist um entsprechende Übergangsbestimmungen zu ergänzen.



  3. #8
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    Ich habe die Gleichwertigkeitsprüfung bestanden, und gebe gerne meine Erfahrungen weiter. Ich bin promovierte Zahnärztin aus Russland, und mit einigen meiner Kolleginnen und Kollegen haben wir uns gedacht, unser gemachtes Wissen (positiv und negativ) weiterzugeben. Näheres erfahrt Ihr unter email: [email protected]



  4. #9
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    Hallo! Ich bin auf der Suche nach Leuten, die Gleichwertigkeitsprüfung bestehen müssen oder schon bestanden haben.
    Ich habe mein Studium in Russland mit Diplom abgeschlossen und bin schon seit mehr als 2 Jahren in BRD. Im Juni 2004 habe ich die AiP Erlaubnis bekommen aber schon in 3 monaten wegen AiP Abschaffung wurde mir eine andere Erlaubnis erteilt. Seit 1.09.2004 arbeite ich in einer Kinderarztpraxis als Assistentarzt (mein Vertrag endet am 1.09.2005). Dann möchte ich 1 Jahr Innere Medizin und 6 Monate Chirurgie machen und dann diese Gleichwertigkeitsprüfung...
    Also, bin ich noch ganz am Anfang... Ich habe auch ein Paar Bekante, die die Prüfung schon bestanden haben und der Meinung sind, dass es doch nicht so schwer ist.
    Wenn Jemand irgendwelche Infornationen zum Ablauf der Prüfung bzw. zur Vorbereitung hat, dann schreibt mir bitte. Ich werde mich sehr darüber freuen.
    Meine e-mail Adresse lautet [email protected]

    MfG Eugen Janzen



  5. #10
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    Gibt es eine Frist für die Prüfung oder kann ich die Prüfung immer noch in 10 Jahren machen? Und wie sieht's aus mit der Weiterbildung zum Facharzt? Kann ich schon Facharzt vor der prüfung werden?
    MfG Eugen



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