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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Platin Mitglied Avatar von SynC
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    30.08.2004
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    5. WBJ
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    570
    Also:
    Ich bin schwerhörig und trage Hörgeräte, habe deswegen auch einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt, der dann aber erstmal abgelehnt wurde, man hat auch kein Einspruchsrecht - außer man will ein teures Gerichtsverfahren.
    Naja, nach längeren Telefonaten und Briefwechseln habe ich dann immerhin eine Verbesserung der Durchschnittsnote bekommen.
    Es ist also möglich, aber sehr schwierig, die ZVS schaut schon genau nach.
    Ist aber auch eine Sache des jeweiligen Sachbearbeiters, den man bekommt.
    mfG Jonas



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  2. #7
    Heimkehrer Avatar von netfinder
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    30.05.2003
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    wherever
    Semester:
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    Beiträge
    8.826
    aus Eigenerfahrung weiss ich, dass es schwer ist; mein antrag (schwerer Keratokonus beidseits, Visus 5%) wurde damals abgelehnt, mit der Begründung, ich "müsse schon blind sein". Da mir damals das mit dem Rechtsstreit nicht bekannt war, haben wir das eben akzeptiert.
    Aber wie die andern schon gesagt haben, am besten du erkundigst Dich selber bei der ZVS.

    MfG

    netfinder
    Wodka ist Gift, Gift ist Tod, Tod ist Schlaf, Schlaf ist gesund.

    "Nur wer maßlos uebertreibt, beschreibt anschaulich!!!"

    "Lass und Freunde werden." --"Bei Facebook oder in echt?"

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