Also:
Ich bin schwerhörig und trage Hörgeräte, habe deswegen auch einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt, der dann aber erstmal abgelehnt wurde, man hat auch kein Einspruchsrecht - außer man will ein teures Gerichtsverfahren.
Naja, nach längeren Telefonaten und Briefwechseln habe ich dann immerhin eine Verbesserung der Durchschnittsnote bekommen.
Es ist also möglich, aber sehr schwierig, die ZVS schaut schon genau nach.
Ist aber auch eine Sache des jeweiligen Sachbearbeiters, den man bekommt.
mfG Jonas