teaser bild
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 6 bis 7 von 7
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
    FA / OA
    Beiträge
    11.404

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Wie gesagt, in Deinem Falle gibt es keine Abkommen, die das Regeln, so dass dir der Kontakt zu der albanischen Ärztekammer (oder wie das heisst) und der deutschen Ärztekammer nicht erspart bleibt. Wenn du alles geklärt hast, würden sich aber bestimmt Leute, die in einer ähnlichen Situation sind, freuen, wenn du die Ergebnisse hier posten könntest.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #7
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    05.05.2003
    Ort
    --
    Semester:
    --
    Beiträge
    1.070

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo,

    um Deine Frage zu beantworten bräuchte man noch mehr Informationen. Z.B. ob Du eine Aufenthaltserlaubnis (-genehmigung oder -bewilligung) hast. Wenn Du diese hast brauchst Du eine Berufserlaubnis von der zuständigen Behörde des Bundeslandes in dem Du arbeiten möchtest (ersetzt die Approbation). Die Berufserlaubnis als nicht EU Bürger (ohne einen deutschen Uniabschluß) zu bekommen ist schon mal nicht so einfach. Evtl. musst Du ein Praktikum als "Gastarzt" machen und dann noch einmal eine Prüfung. Weiterhin wird eine Arbeitsgenehmigung gebraucht, diese muss man beim zuständigen Arbeitsamt beantragen. Auch die ist nicht so einfach zu bekommen als Nicht EU Bürger. Je nach Arbeitsamt wird verlangt das Deine Arbeit "im öffentlichen Interesse" stehen muß damit Du eine Arbeit aufnehmen kannst. Weiterhin muß die Stelle auf die Du Dich bewirbst über eine gewisse Zeit (ich meine es sind 4 Wochen) bundesweit öffentlich ausgeschrieben sein und Dein zukünftiger Chef muß begründen warum er Dich haben will und nicht einen evtl. deutschen oder EU Mitbewerber. Das ganze hängt leider auch zum gewissen Teil von den zuständigen Sachbearbeitern der Ämter ab und von der Stelle (z.B. wissenschaftliche oder klinische Stelle, Bundesland und Anzahl der offenen Stellen etc.) ab. Ist leider recht kompliziert weil viele Ämter daran beteiligt sind (Ausländeramt, Arbeitsamt, Behörde welche die Approbation erteilt).
    Bei den zuständigen Ärztekammern nachzufragen ist denke ich sinnvoll, weiterhin sinnvoll ist es sich Informationen über die Arbeitsämter und die Ausländerämter zu holen.
    Schönen Gruß,
    Peter



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

MEDI-LEARN bei Facebook