Eine Synkope wie sie typischer Weise beim/nach dem Blutabnehmen, bei vorwiegend jungen Damen bei Konzerten, beim Antreten von Soldaten etc., auftreten haben sicher keinen wesentlichen Krankheitswert. Hier wird weder defibrilliert noch werden irgentwelche Schrittmacher eingebaut. (Egal ob mit oder ohne Asystolie) Diese führen auch nicht zu irgentwelchen Fahrverboten.D
Bei Patienten mit Synkopen, bei denen der Auslöser nicht plausibel ist, bei denen Synkopen häufiger vorkommen etc. sollte man schon eine genauere Diagnostik einleiten. Ob dann ein Schrittmacher, andere Operationen oder sonstige Massnahmen (Wie z.B. ein Fahrverbot) erforderlich sind, lässt sich pauschal nicht sagen.
Wenn mir aber ein Arzt nach einer einmaligen Synkope nach Blutentnahme einen Schrittmacher und ein Fahverbot angedeihen lassen will, würde ich ein neutrales Gutachten anfordern, dann hätte sich die Sache vermutlich schnell erledigt- so schnell ist man seinen FS dann doch nicht los.