rehabilitationsmassnahmen werden durchgeführt von rentenvers., berufsgenossenschaften als dem träger der unfallversicherung, versorgungsämter, sozialhilfe und den krankenkassen,
irgendwie is da alles richtig, oder täuscht mich das????
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Wir schliessen uns zunächst der Auffassung an, dass die Krankenkassen für die medizinische Reha, die anderen Träger für die berufsfördernde Reha zuständig sind.
Also Lösung A im aktuellen Stand der Dinge.
Viele Grüße
Medi-Learn
rehabilitationsmassnahmen werden durchgeführt von rentenvers., berufsgenossenschaften als dem träger der unfallversicherung, versorgungsämter, sozialhilfe und den krankenkassen,
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also ich habe die Sozialhilfe angekreuzt zumal es ja auch noch ein anderes Amt (Arbeitsamt) gibt das ja auch für die berufliche Rehabiltation zuständig ist warum sollen 2 Ämter für das gleiche zuständig sein?