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Thema: 4. Tag B 23

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Medi-Learn Repetitorien Avatar von MEDI-LEARN
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    Wir schliessen uns zunächst der Auffassung an, dass die Krankenkassen für die medizinische Reha, die anderen Träger für die berufsfördernde Reha zuständig sind.

    Also Lösung A im aktuellen Stand der Dinge.



    Viele Grüße

    Medi-Learn



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  2. #7
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    rehabilitationsmassnahmen werden durchgeführt von rentenvers., berufsgenossenschaften als dem träger der unfallversicherung, versorgungsämter, sozialhilfe und den krankenkassen,

    irgendwie is da alles richtig, oder täuscht mich das????



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  3. #8
    Guest

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    also ich habe die Sozialhilfe angekreuzt zumal es ja auch noch ein anderes Amt (Arbeitsamt) gibt das ja auch für die berufliche Rehabiltation zuständig ist warum sollen 2 Ämter für das gleiche zuständig sein?



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