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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    holla, hab einen ortsantrag für münster gestellt...und versteh grad irgendwie auf einmal goarnix.....
    also erst wird beim vergabeverfahren geguckt ob ich IRGENDWO einen platz bekomme und wenn ja (und der ortsantrag genehmigt wird), dann hab ich eine ziemlich gute chance auf münster oder wie?(unabhängig vom nc?!?)
    ich weis nicht auf einmal hat sich alles bei mir im kopf verdreht
    und ich muss doch den ortsantrag nicht edes semester neu stellen wenn ich keinen platz habe oder?

    irgendwie ist sogar dieser beitrag verwirrend

    ich bitte dringend um geistigen beistand



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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Also einen Ortantrag zu stellen ist gar nicht so einfach. Welche Bedingng für einen Ortantrag erfüllst Du denn? Bloß in der Nähe zu wohnen reicht ja nicht für einen Ortsantrag. Dafür müßte man z.B. schonmal einen Studienplatz an diesem ort bekommen haben, den man wegen Dienst nicht angetreten konnte.

    Falls Du die Meldebescheinigung für's Sozialkriterium 4 meinst, dann hast Du's richtig verstanden:
    In Schritt 1 wird gekuckt, *ob* Du einen Platz kriegst (nach Note oder Wartezeit).
    Dann wird in Schritt 2 gekuckt, *wo* Du den Platz kriegst (nach Note und/oder Sozialkriterium).
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    ortsanträge werden auch genehmigt, wenn z.b geschwister in der ausbildung sind und die eltern also für "mehrere" kinder sorgen müssen........
    ich habe 2 schwestern in ausbildung und naja wenn solceh anträge genehmigt weden , daht ich mir warum nicht....hab mir alles beim rathaus beglaubigen lassen was ich dafür benötige und abgeschickt. ob ich damit durchkomme weis ich nich t100%, aber ich weis, das solche anträge genehmigt wurden. ist sogar bei der zvs als beispiel für einen sonderantrag angegeben.

    danke aber trotzdem;)

    p.s und wie läuft das dann mit dem nachrückverfahren? auch erst allgemein nach note und wartezeit und dann sonderkriterien oder hängt das auch davon ab welche unis man an welcer stelle angegeben hat?



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