Wie steht ihr dazu?
Würdet ihr einer Patientin am Lebensende, bzw. mir starken Schmerzen helfen, würdevoll und friedlich ins Jenseits zu gelangen? Oder haltet ihr euch an den alten Grundsatz "in dubio pro vita"?
Wie steht ihr dazu?
Würdet ihr einer Patientin am Lebensende, bzw. mir starken Schmerzen helfen, würdevoll und friedlich ins Jenseits zu gelangen? Oder haltet ihr euch an den alten Grundsatz "in dubio pro vita"?
Smooth. That's how we do it.
NIEMALS! Es gibt Grundsätze, die werden nicht angetastet. Und dafür gibt es vieeeele Argumente.
Wenn man die heutigen Methoden der Schmerztherapie voll ausreizt, dann sollte heutzutage eigentlich keiner so starke Schmerzen haben, daß deshalb deshalb ein Suizid in Betracht kommt. Dank Adjuvantien (z.b. Laxatien bei Morphingabe, u.v.m.) ist dies auch in der Regel mit einer akzeptablen Lebensqualität verbunden.
Mir fällt spontan keine Situation ein, in der man als Arzt in ethischer Weise einen Suizid unterstützen kann.
Das Abbrechen lebensverlängernder Maßnahmen (bei Vorliegen einer entsprechenden Patientnverfügung) fällt ja nicht unter Hilfe zum Suizid.
Sobald man eine aktive Rolle einnimmt ist's eh Töten auf Verlangen und somit strafbar.
Definition of clinical experience:
Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.
-gelöscht-
Geändert von He-Man (13.12.2007 um 23:41 Uhr)
>Wenn man die heutigen Methoden der Schmerztherapie voll ausreizt, dann sollte heutzutage eigentlich keiner so starke Schmerzen haben, daß deshalb deshalb ein Suizid in Betracht kommt. Dank Adjuvantien (z.b. Laxatien bei Morphingabe, u.v.m.) ist dies auch in der Regel mit einer akzeptablen Lebensqualität verbunden.
Ist ja im Prinzip indirekte Sterbehilfe. Die Lebensverkürzung durch die Schmerztherapie wird bewusst akzeptiert. Ohoh, ein schmaler Grat..
In der Schweiz ist Beihilfe zu Suizid übrigens straffrei, sofern die Endhandlung (z.B. Umlegen des Dreiweghahns) durch den Pat durchgeführt wird und der Arzt aus uneigensüchtigen Gründen handelt. (>Organisation EXIT)
Ich glaube, dass der Arzt dem Patienten in jeder Lebensphase beistehen sollte. Von der Schwangerschaft bis zum Tod. Unter diesem Umständen kann man die Frage auch anders formulieren (bewusst provokativ): Darf der Arzt dem Patienten das Recht auf einen würdevollen und friedlichen Tod verweigern?
Es gibt einige Szenarien, in denen ich mir einen solchen Schritt als Patient vorstellen könnte. Chorea Huntington zum Beispiel - denn ich möchte, dass mich meine Angehörigen und Freunde so in Erinnerung behalten, wie ich vor der Krankheit war. Und dieses qualvolle Warten auf den Tod, der nicht kommen will.... weiss nicht.
Smooth. That's how we do it.