infos zufolge, die ich letztes jahr im netz gefunden habe, hätte man 1. eine absage über die zvs bekommen müssen, sich dann bis zu einer bestimmten frist dirket bei der uni bewerben müssen und zwar um einen studienplatz ausserhalb der festgesetzten aufnahmekapazitäten. zeitgleich hätte man eine kopie davon mit noch irgend so einem formular ans zuständige landesgericht (?) schicken müssen.