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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    infos zufolge, die ich letztes jahr im netz gefunden habe, hätte man 1. eine absage über die zvs bekommen müssen, sich dann bis zu einer bestimmten frist dirket bei der uni bewerben müssen und zwar um einen studienplatz ausserhalb der festgesetzten aufnahmekapazitäten. zeitgleich hätte man eine kopie davon mit noch irgend so einem formular ans zuständige landesgericht (?) schicken müssen.



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  2. #7
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    ALLES FALSCH!!!

    von der zvs brauchst du gar nix. du musst dich ledliglich fristgerecht und formlos bei der wunschuni bewerben müssen für einen "studienplatz ausserhalb der kapazität" .
    da kriegst du dann auf jeden fall automatisch eine absage, woraufhin du die klage beim zuständigen verwaltungsgericht einreichen musst.
    einige unis lassen sich lange zeit mit der absage, aber die klage muss auf jeden fall bis zum tage der ersten vorlesung i.d.R. 15.4 bzw. 15.10 bei den verwaltungsgerichten eingegangen sein.

    aber lieber schon mal vorher klage einreichen..

    am besten machst du das mit nem anwalt.. ist zwar teuer, aber wenigstens macht man da keine verfahrens- oder formfehler..
    wenn du einen rechtsanwalt kennst, kann er dir helfen...


    aber die absage der ZVS braucht man auf keinen fall, da es um studienplätze ausserhalb der kapazität geht.

    mfg



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  3. #8
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von lomardo
    du musst dich ledliglich fristgerecht [...] bei der wunschuni bewerben müssen für einen "studienplatz ausserhalb der kapazität"
    Nur so rein interessehalber: Wann endet denn die Bewerbungsfrist, wenn es überhaupt keinen regulären Bewerbungszeitraum für das Fach gibt?

    Normal gilt ja für Medizin die ZVS-Deadline, aber die scheint ja hier nicht zu greifen, oder?
    Und ansonsten haben die Unis doch für Fächer, die sie selber vergeben eigene, fachspezifische Bewerbunstermine (z.B. Kunst ist immer deutlich früher als der Rest). Für Medizin haben sie aber gar keinen, weil man sich ja nicht bei ihnen bewerben kann. Welche Frist gilt da dann?
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  4. #9
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    @ rico:

    lies mal meinen beitrag genauer

    es gibt auch keinen richtigen termin. aber weil es sich hier um plätze ausserhalb der kapazität handelt, sind in allen bundesländern ausser BW und einem ost-bundesland die fristen auf den 15.4 bzw. 15.10 !!!
    bei bw und dem ost-land muss man sich bis 15.1 bzw. 15.7. an der uni beworben haben.
    bis dahin muss man sich an der uni beworben haben und auch die klage eingereicht haben.
    die klage setzt natürlich die bewerbung voraus.



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  5. #10
    Ex Studienplatz Anwärter Avatar von Notdoc
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    Es fängt immer wieder neu an
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    @lomardo

    Woher hast du denn die Daten, vor allem die BW Termine?
    Lebe nicht um zu arbeiten, arbeite um zu leben.

    Ich zahle nicht! Der Thread zur Aktion



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