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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    die Schokohexe
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    Hallo!!

    Ich habe mal eine Frage, die mich grad ziemlich in den Fingern juckt, obwohl ich wohl genausogut morgen früh bei der ZVS anrufen könnte...

    Weiß jemand von euch zufällig, ob die neue Regelung, die zum WS 05/06 inkraft treten soll auch in Hessen schon durch ist?

    Habe letztes Jahr ein ziemlich besch*** Abi gemacht und infolge dessen laut meinem letzten ZVS-Bescheid 8 Wartesemester...

    Und obwohl ich mittlerweile zur Überbrückung ein paar Ausbildungsplätze sicher habe, hoffe ich jetzt auf diese neue Regelung, um doch noch in nächster Zukunft das Studium anfangen zu können. Glaubt ihr eigentlich, dass die wirklich was bringt, vor allem Leuten, die kein dolles Abi haben?

    Danke schonmal...

    Gruß



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  2. #2
    Bayer auf Abwegen
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    Wennst mal den Abischnitt preisgibst, koennte man ne Schaetzung abgeben. Alles unter 3,0 ist aber wohl sicher fuer die Bohne.

    Achja, eins is noch sicher: Entweder alle Bundeslaender ziehen mit, oder das neue System verschiebt sich auf naechstes Jahr. Ob Hessen da genau jetzt schon zugestimmt hat - keine Ahnung.



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  3. #3
    die Schokohexe
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    9
    Hey!

    Ich geb den gaaaanz furchtbar ungern preis, weil ichs mehr als peinlich finde und mich über ich selber totärgere...

    Ich hab genau 3,0...

    Und bin damit natürlich mit Pauken und Trompeten am NC vorbei...

    Aber selber blöd...

    Danke dir für die Antwort und hoffe auf mehr.

    ein sich in den Arsch beißendes Küken



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  4. #4
    Bayer auf Abwegen
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    06.10.2003
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    Momentane Auswahlgrenzen fuer die Hochschulverfahren liegen so im 2,2-2,5 Bereich, da wirds auch mit 60% nicht bis zu 3,0 reichen. Und wenn die meisten Unis nach Note auswaehlen (wovon auszugehen ist), ist alles jenseits von 2,5 eh wieder zum in-der-Pfeife-rauchen.



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  5. #5
    die Schokohexe
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    22.02.2005
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    Danke für deine Einschätzung....

    Das ist zwar wenig ermutigend, aber wohl realistisch... Das heißt dann wohl warten warten warten...

    Grüße



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