Genau das ist mein Problem!Zitat von Django
Ich würde sofort eine MTA-Ausbildung anfangen, aber wenn ich dafür nun Bafög beantrage, bekomme ich im Studium wahrscheinlich keines oder viel weniger!
Genau das ist mein Problem!Zitat von Django
Ich würde sofort eine MTA-Ausbildung anfangen, aber wenn ich dafür nun Bafög beantrage, bekomme ich im Studium wahrscheinlich keines oder viel weniger!
Ich glaube, das Problem könnte vielmehr folgendes sein:
Wenn du bei der Ausbildung auf Bafög angewiesen bist, zahlst du dieses ja normalerweise zurück, sobald du nach der Ausbildung Geld verdienst.
Fängst du nach der Ausbildung das Studium an, so kannst du es nicht oder kaum zurückzahlen, musst stattdessen weiterhin Bafög beziehen. Das macht die finanzielle Situation nach dem Studium voraussichtlich erheblich schlimmer.
Aber: Ich erkundige mich neuerdings auch mal nach der Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten. Hierbei gibt es eine Ausbildungsvergütung!
Kannst ja mal gucken.
Gruß Django
Geändert von Django (10.03.2005 um 14:01 Uhr)
Als Wartesemester wird ja meines Wissens jedes Halbjahr angerechnet, in dem man nicht imatrkuliert ist (Falls das Quatsch ist, bitte ich um Rückmeldung).
Aber wie steht es nun, wenn man vor dem Studium eine Ausbildung macht, die auch als Wartezeit angerechnet wird, dann aber aufgrund noch längerer erforderlicher Wartezeit noch ein paar Monate berufstätig ist? Zählt diese Berufstätigkeitszeit auch noch als Wartezeit, oder wird die damit aufgehoben?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Gruß Django
Klar zählt das als Wartesemester, denn schliesslich bist du während dieser Zeit in keiner deutschen Universität eingeschrieben...
Zitat von Josef55
Das ist leider der große Haken an der Sache!
Wenn das Problem net wäre, ich würde sofort als MTA anfangen.
homo homini lupus