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  1. #1
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    Ist es nicht verboten einem Nichtangehörigen ein Organ zu spenden? Das soll doch den Organhandel einschränken. Deshalb evtl. doch E ?



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  2. #2
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Zitat Zitat von Unregistriert
    Ist es nicht verboten einem Nichtangehörigen ein Organ zu spenden? Das soll doch den Organhandel einschränken. Deshalb evtl. doch E ?
    Kenne die Frage nicht aber hört sich an, als ginge es um Lebendspenden. DIe sind soweit ich weiß in Deutschland nur unter Angehörigen oder bei menschen "mit großem persönlichen Bezug zum erkrankten" zulässig, somit ist es aber auch außerhalb der unmittelbaren Familie möglich.
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    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    hab mal nen Bericht gesehen,wonach das geht!Manmuss nur darstellen können,dass keinerlei finazielle Interessen im Vordergrund stehen.

    Aber überleg doch mal...wenn das IMPP zwei dooofe Antworten gibt,muss man die dümmere nehmen.
    Und bei Zustand nach Rea...wie soll´n das gehen?Das schlägt kein Herz mehr,da ist nix frisch,da muss doch die ganze Logistik ertsmal anlaufen!!!

    Das ist unmöglich!!



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  4. #4
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    Es geht nicht nur drum, dass es ne Rea war, sondern vielmehr dass in der ANtwort steht "unmittelbar" nach Rea, und laut Gesetz muss doch glaube ich der Hirntod für 24 h bestehen.



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  5. #5
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Zitat Zitat von uronelle
    und laut Gesetz muss doch glaube ich der Hirntod für 24 h bestehen.
    Das trifft meines Wissens nur zu, wenn man den Hirntod ausschließlich über ein Nullinien EKG diagnsotizieren will. Man kann das aber auch über ein paar andere parameter machen....dann gehts schneller *glaub*

    Aber an der formulierung "der Hirntod muß für 24h bestehen" kann man sich denken, daß der fehler da im detail steckt : Entweder jemand IST Hirntod, dann ändert sich das nicht mehr, auch nicth in 24, 48 oder 1000 Stunden oder er ist es nicht
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