Lt. Infektionsschutzgesetz ist der Krankheitsverdacht auf Masern meldepflichtig
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ifsg/index.html (auf Abschnitt 3, Meldewesen und dann meldepflichtige Krankheiten gehen).
Hat sich wohl seit Drucklegung diverser schwarzer Reihen und des Exaplans geändert