Nur zur Klarstellung:
Diese Diskussion wird erst interessant, wenn man im vorangehenden Platzverfahren auch einen Studienplatz zugewiesen bekommen hat. Ortsverteilung und Platzverteilung sind 2 Paar Schuhe!
Nur zur Klarstellung:
Diese Diskussion wird erst interessant, wenn man im vorangehenden Platzverfahren auch einen Studienplatz zugewiesen bekommen hat. Ortsverteilung und Platzverteilung sind 2 Paar Schuhe!
Die Zvs sollte einfach jedem nen Studienplatz rausrücken, der ihre Regeln versteht... ...oder zumindest mal nen Orden, so als Anerkennung...
Everybody be cool. You, be cool! - Seth Gecko (FDTD)
hey, danke für die antwort, aber irgendwie glaub ich, dass dies nicht so ganz stimmen kann, da: "Bitte beachten Sie: Nur wer die Auswahlgrenzen nach Durchschnittsnote oder Wartezeit gemäß der NC-Übersicht erreicht hatte, konnte in diesem zweiten Verfahrensschritt einer Hochschule zugewiesen werden."Zitat von stez
Um bis jetzt (zum Ws05/06 gibts ja keine landesquoten mehr) überhaupt in Köln studieren zu können, musste man ja erst die Landesquote von NRW knacken. Die lag bei 1,7 (2). Wenn man die Landesquote also nicht geschafft hat, dann kann also nicht jeder der besser als 2,8 ist, in Köln studieren, weil man muss ja mindestens 1,7 haben, oder?
Hi,
Falsch. Bei der Studienplatzverteilung werden 75% der Plätze über die Sozialkriterien verteilt und 25% über die Abiturnote.aber nochmal kurz ne eigene definition: soweit ich es weiss, wird das sozialkriterium niemals vor die note gestellt. erst bei gleicher note hat es gewichtung...
Es gibt ja noch sowas wie eine Zulassung über Wartesemester und die Leute haben naturgemäß eine schlechtere Abinote als die direkt Zugelassenen.Zitat von dynamo
Honny hat aber recht: So langsam wird es müßig, sich über die alten Regeln zu unterhalten.
Gruß, lilac (hallo stez!! )
Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”