teaser bild
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 6 bis 9 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Bayer auf Abwegen
    Registriert seit
    06.10.2003
    Ort
    Vienna
    Semester:
    Assistenzarzt
    Beiträge
    2.892
    Nur zur Klarstellung:

    Diese Diskussion wird erst interessant, wenn man im vorangehenden Platzverfahren auch einen Studienplatz zugewiesen bekommen hat. Ortsverteilung und Platzverteilung sind 2 Paar Schuhe!



  2. #7
    Platin Mitglied Avatar von stez
    Registriert seit
    01.10.2003
    Ort
    Heidelberg
    Semester:
    ende gelände
    Beiträge
    843
    Die Zvs sollte einfach jedem nen Studienplatz rausrücken, der ihre Regeln versteht... ...oder zumindest mal nen Orden, so als Anerkennung...
    Everybody be cool. You, be cool! - Seth Gecko (FDTD)



  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    28.02.2005
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von stez
    @dyn

    Das Ganze bedeutet einfach, dass jeder genommen wurde, der sich mit Köln als 1. Ortswunsch, der Note 2,8 und dem Soz.krit. 4 oder besser beworben hat.

    Gruss
    hey, danke für die antwort, aber irgendwie glaub ich, dass dies nicht so ganz stimmen kann, da: "Bitte beachten Sie: Nur wer die Auswahlgrenzen nach Durchschnittsnote oder Wartezeit gemäß der NC-Übersicht erreicht hatte, konnte in diesem zweiten Verfahrensschritt einer Hochschule zugewiesen werden."
    Um bis jetzt (zum Ws05/06 gibts ja keine landesquoten mehr) überhaupt in Köln studieren zu können, musste man ja erst die Landesquote von NRW knacken. Die lag bei 1,7 (2). Wenn man die Landesquote also nicht geschafft hat, dann kann also nicht jeder der besser als 2,8 ist, in Köln studieren, weil man muss ja mindestens 1,7 haben, oder?



  4. #9
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
    Registriert seit
    18.10.2002
    Ort
    german mouse clinic
    Semester:
    fetal position
    Beiträge
    4.546
    Hi,

    aber nochmal kurz ne eigene definition: soweit ich es weiss, wird das sozialkriterium niemals vor die note gestellt. erst bei gleicher note hat es gewichtung...
    Falsch. Bei der Studienplatzverteilung werden 75% der Plätze über die Sozialkriterien verteilt und 25% über die Abiturnote.

    Zitat Zitat von dynamo
    hey, danke für die antwort, aber irgendwie glaub ich, dass dies nicht so ganz stimmen kann, da: "Bitte beachten Sie: Nur wer die Auswahlgrenzen nach Durchschnittsnote oder Wartezeit gemäß der NC-Übersicht erreicht hatte, konnte in diesem zweiten Verfahrensschritt einer Hochschule zugewiesen werden."
    Um bis jetzt (zum Ws05/06 gibts ja keine landesquoten mehr) überhaupt in Köln studieren zu können, musste man ja erst die Landesquote von NRW knacken. Die lag bei 1,7 (2). Wenn man die Landesquote also nicht geschafft hat, dann kann also nicht jeder der besser als 2,8 ist, in Köln studieren, weil man muss ja mindestens 1,7 haben, oder?
    Es gibt ja noch sowas wie eine Zulassung über Wartesemester und die Leute haben naturgemäß eine schlechtere Abinote als die direkt Zugelassenen.

    Honny hat aber recht: So langsam wird es müßig, sich über die alten Regeln zu unterhalten.

    Gruß, lilac (hallo stez!! )
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



Seite 2 von 2 ErsteErste 12

MEDI-LEARN bei Facebook