In Sachen Klage gg. Ergebnis einer mündlichen Prüfung sagt ein Anwalt im Interview:
Wie ist das wenn man bei der mündlichen Prüfung das Gefühl hat ungerecht behandelt zu werden?
"Das ist weitaus schwieriger, denn die mündlichen Prüfungen können natürlich nicht reproduziert werden, es gilt also nur das gesprochene Wort. Man kann eine mündliche Prüfung inhaltlich eigentlich nicht anfechten. Es ist sehr schwierig bis unmöglich zu beweisen, dass der Prüfer einen inhaltlichen Fehler gemacht hat. Man kann die Prüfung nur anfechten, wenn sie zu lang oder zu kurz war, die Prüfung irgendwie gestört wurde oder wenn einer der Prüfer nicht die Voraussetzungen hatte, um überhaupt prüfen zu dürfen. Das ist leider bei mündlichen Prüfungen so. Wir haben einmal gefordert, dass mündliche Prüfungen - vor allem wenn es um alles geht - auf Tonband aufgenommen werden müssen, aber das wurde nicht akzeptiert."
Quelle: https://www.thieme.de/viamedici/prue...ngsrechte.html