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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
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    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Schätze, das hängt von dem jeweiligen Krankenhaus ab, wo man tätig ist... wenn ein Patient nach Infektion klagt, sollte das Haus gut versichert sein...
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #7
    in geheimer Mission
    Mitglied seit
    02.09.2004
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    266
    Zitat Zitat von Scrotum
    Na super... was mach ich als Arzt, wenn ich HIV-positiv bin?
    Äh..... was unterscheidet das von der Frage einer Schwester???



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Hier und da...
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    Beiträge
    148
    Zitat Zitat von Dedi
    Muss sie das dem Arbeitgeber mitteilen? Den Patienten? Darf sie ihren Beruf noch ausüben? Berufskrankheit?
    die rechtslage ist umstritten, aber meine meinung:
    ja, denn es besteht eine offenbarungspflicht. das interesse des arbeitgebers, der schutzmaßnahmen ergreifen kann und muß, überwiegt das interesse des arbeitnehmers seine gesundheitsdaten geheim zu halten. bei regelmäßigen untersuchungen ist der arbeitnehmer auch verpflichtet, sich auf ansteckende krankheiten untersuchen zu lassen. dabei wird der betriebsarzt durch die einwilligung in die untersuchung meist stillschweigend von seiner schweigepflicht gegenüber dem arbeitgeber entbunden. (dieser vorgang ist aber eine der vielen grauzonen!)
    nach §31 des Infektionsschutzgesetzes ist das gesundheitsamt ermächtigt, "Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen." der arbeitgeber darf dieses nicht. es ist in solchen fällen aber üblich, sich an eine richtschnur der erlaubten und verbotenen tätigkeiten zu halten. eine einvernehmliche regelung ist dann aber für den arbeitnehmer verpflichtend. der schwester darf aber nicht gekündigt werden. sollte sie in einem bereich arbeiten, in dem erhöhte infektionsgefahr besteht, ist der arbeitgeber verpflichtet, sie in einem anderen bereich (ggf. auch nach umschulung) einzusetzen.
    gegenüber den patienten muß sie sich natürlich nicht äußern!
    Der Kranke traut nur widerwillig
    Dem Arzt, ders schmerzlos macht und billig.
    Laßt nie den alten Grundsatz rosten:
    Es muß a) wehtun, b) was kosten.

    Eugen Roth (1895-1976)



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  4. #9
    Jung&Sexy Avatar von Scrotum
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    09.08.2004
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    Na gut, sagen wir, ich infiziere mich bei einer OP als Operateur mit HIV (Stichverletzung, etc.) Passiert ja in einer Chirurgenkarriere etliche Male.

    Was ist dann? Hab ich dann die Arschkarte der Nation gezogen oder kann ich weiterhin nicht-operativ tätig sein? Ist man dagegen automatisch genug versichert oder sollte man eine zusätzliche Versicherung abschliessen?
    Smooth. That's how we do it.



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  5. #10
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    Zitat Zitat von Scrotum
    Na gut, sagen wir, ich infiziere mich bei einer OP als Operateur mit HIV (Stichverletzung, etc.) Passiert ja in einer Chirurgenkarriere etliche Male.

    Was ist dann? Hab ich dann die Arschkarte der Nation gezogen oder kann ich weiterhin nicht-operativ tätig sein? Ist man dagegen automatisch genug versichert oder sollte man eine zusätzliche Versicherung abschliessen?

    eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eh zu empfehlen
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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