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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ich habe folgendes "Problem": ich möchte im WS ein Zweitstudium in Medizin beginnen. Da ich derzeit meine Doktorarbeit in Chemie mache (und im WS auch noch machen werde), bin ich erstens an eine bestimmte (wohl auch recht beliebte) Universität gebunden und möchte außerdem möglichst 100 %-ig sicher gehen, auch einen Studienplatz zu bekommen, denn auch wenn ich mir viele Veranstaltungen der ersten beiden Semester aufgrund meines Chemiestudiums anrechnen lassen können werde und so viel Zeit spare, werde ich nur begrenzt Zeit für das Studium haben, da ich "nebenbei" ja noch den Rest meiner Doktorarbeit zu Ende bringen muss. Und da ich deshalb (z.B. Anatomie) schon erheblich "vorlernen" möchte, möchte ich mir gerne sicher sein, diese Zeit nicht in den Sand gesetzt zu haben.

    Ich wollte daher fragen, welche Erfahrungen Zweitstudienbewerber gemacht haben, wie "schwer" ist es, einen Zweitstudienplatz zu bekommen (Abschlussnote des Chemie-Studiums war übrigens "sehr gut"), wie "einfach" ist es z.B. die 7 Punkte für "Fallgruppe 3 - besondere berufliche Gründe" einzuheimsen, genügt es da, wenn ich sage, dass ich mich für Neurochemie interessiere und mal auf diesem Gebiet arbeiten möchte? Oder wäre das denen wohl zu wenig? Hat jemand da Erfahrungen gemacht, welche "Begründungen" akzeptiert werden und welche nicht?



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  2. #2
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    Hi,

    laut Auskunft des Herren von der ZVS, der Zweitstudienbewerber betreut, haben in den vergangenen Semestern alle Studis, die ihr Erststudium mit "sehr gut" abgeschlossen haben, auch einen Studienplatz in Medizin bekommen....

    Im Übrigen ist es sehr schwierig, mehr Punkte als den mickrigen einen Punkt für "sonstige berufliche Gründe" zu bekommen! Bin Ethnologin, Schwerpunkt Medizinethnologie, bekäme auch nur einen Punkt => und das, obwohl man dann keine Chance auf eine Stelle als Medizinethnologin hat...

    ************heul****************



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    hallo ihr,
    wird denn eine promotion im erstfach als ortsantrag anerkannt?
    viele grüße
    yasmin



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