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Umfrageergebnis anzeigen: Wann wirst du deine Diss fertig haben/hattest du sie fertig?

Teilnehmer
676. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Vor dem HEX

    305 45,12%
  • Nach dem HEX

    371 54,88%
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2546
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    19.07.2009
    Ort
    Graue Stadt ohne Meer
    Semester:
    PJ
    Beiträge
    976
    Ich habe gerade folgendes gesehen:
    (in unserer Promotionsordnung)

    §7
    Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren
    (1)
    Zum Promotionsverfahren zum Dr. med. oder Dr. med. dent. wird zugelassen, wer:
    Ein
    durch die Ärztliche Prüfung
    bzw. Zahnärztliche Prüfung abgeschlossenes universitäres Studium der Medizin
    bzw. der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an
    einer ausländischen wissenschaftlichen Hochsc
    hule nachweisen kann.



    Das heißt doch dann, erst wenn ich das Studium abgeschlossen habe, kann ich meine Doktorarbeit abgeben?





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  2. #2547
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    15.05.2011
    Ort
    München
    Beiträge
    5.996
    Bei uns kann man glaube ich vorher abgeben aber erst nach dem Abschluss verteidigen und den Titel tragen. Vielleicht geht auch in Ausnahmefällen schon vorher verteidigen aber Tragen darf man den Titel definitiv erst mit der Approbation.



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  3. #2548
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
    Mitglied seit
    13.10.2010
    Ort
    Home is where the Dom is
    Beiträge
    5.026
    So ähnlich steht es bei uns auch. Aber es wird auch vorläufiges Verfahren eröffnet. Bzw. du meldest deine Arbeit an und das Verfahren wird dann bei Abgabe eröffnet. Bei uns kann man auf jeden Fall vor dem Abschluss die Arbeit abgeben. Den Titel bekommt man allerdings erst nach Abschluss des Studium verliehen.



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  4. #2549
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    19.07.2009
    Ort
    Graue Stadt ohne Meer
    Semester:
    PJ
    Beiträge
    976
    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Bei uns kann man glaube ich vorher abgeben aber erst nach dem Abschluss verteidigen und den Titel tragen. Vielleicht geht auch in Ausnahmefällen schon vorher verteidigen aber Tragen darf man den Titel definitiv erst mit der Approbation.
    Also das mit dem Tragen war mir klar. Mir gehts am meistens um das Verteidigen... also in dem Fall wohl eher nach dem 3.SteX?



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  5. #2550
    alea iacta est Avatar von loewin
    Mitglied seit
    11.08.2009
    Ort
    Münster
    Semester:
    1. WBJ Neurologie
    Beiträge
    1.499
    Hi miniwini,

    ich studiere in Marburg und ich schätze, bei euch ist es ähnlich wie bei uns.
    Abgabe der Diss geht bei uns 3 Monate vor der 3.ÄP. Verteidigung dann erst danach
    Finds ehrlich gesagt auch saublöd. Woanders kann man das schon alles vor dem Examen machen, aber vielleicht hilft Dir das zumindest weiter.
    Sonst einfach mal bei eurem Promotionsbüro nachfragen, da habe ich diese Info auch her.

    LG
    Julia
    "Wenn unser Problem das Geld ist, warum kaufen wir uns dann keine Lösung?"



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