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Umfrageergebnis anzeigen: Wann wirst du deine Diss fertig haben/hattest du sie fertig?

Teilnehmer
676. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Vor dem HEX

    305 45,12%
  • Nach dem HEX

    371 54,88%
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2566
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
    Registriert seit
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    5.513
    Ich bin jetzt dabei die Daten einzugeben und stoße dabei immer wieder auf neue Probleme. Mal fehlen Angaben, mal gab es technische Schwierigkeiten,....Ich hoffe, dass ich noch besser und schneller werde sonst wird das nie was. Immerhin ist das Thema spannend.



  2. #2567
    Registrierter Benutzer
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    post Hex
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    Hallo ihr Lieben!

    Ich lese in den Medi-Learn-Foren schon seit einiger Zeit mit und komme heute Abend nun selbst mal dazu, in das Forum zu schreiben.Momentan beschäftige ich mich mit den formalen Dingen rund um meine Promotion. Bisher konnte ich noch nicht herausfinden, wann die Dissertation im Promotionsbüro angemeldet werden muss. Mein Doktorvater meinte, dass ich dies aufgrund des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nicht zu früh tun soll. Andererseits steht in der Promotionsordnung (meiner Meinung nach eher schwammig), dass zu Beginn der Promotionsarbeit eine Betreuungsvereinbarung abgegeben werden muss.

    Wie habt ihr das mit eurer Anmeldung gemacht? Habt ihr sie schon zu Beginn eurer Dissertation eingereicht oder erst, als ihr sie fertig geschrieben hattet?
    Wenn ich mir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz genauer anschaue, scheint dieses auch nur für befristete Arbeitsverträge zu gelten; ich hingegen promoviere ohne einen Arbeitsvertrag, sodass ich da ja eigentlich keine Probleme bekommen sollte, oder?

    Falls ihr euch auch schonmal mit diesen Fragen beschäftigt habt, würde ich mich sehr über eine Antwort von euch freuen



  3. #2568
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    da wo die Sonne aufgeht
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    4.777
    Für deine Promotion ist das WissZeitVG total egal. Aber für eine spätere Beschäftigung an einer Uniklinik als Assistenzarzt z.B. gilt das Gesetz und die Zeiten der Promotion werden dabei eingerechnet. Wenn du also 3 Jahre zur Promotion während des Studiums angemeldet bist, hast du am 1. Tag deiner Assistenzarzt-Zeit schon 3 Jahre weg.
    Im Endeffekt ist das aber auch alles nicht sonderlich wild, weil die Unis schon Wege finden dich anzustellen falls sie dich wollen und du länger an der Uni bleiben möchtest.
    Schau in deine Promotionsordnung rein ob es eine Mindestzeit gibt, die du angemeldet sein musst. Manchmal sind das 1-2 Jahre. Wenn nicht würde ich mich auch erst in der Endphase anmelden, z.B. wenn du mit dem Schreiben anfängst. Für die praktische Arbeit klingt so eine Betreuungsvereinbarung zwar ganz nett, aber wenn Doktorand und Betreuer/Dr.vater nicht miteinander klar kommen bringt dir auch die schönste Betreuungsvereinbarung nichts.
    Viel Spaß und Erfolg!
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



  4. #2569
    Diamanten Mitglied
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    31.01.2010
    Ort
    Elite ohne soziale Fähigkeiten
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    Kopfloses Huhn
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    3.857
    Erste Fassung von der Dr Arbeit fertig



  5. #2570
    Registrierter Benutzer
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    01.04.2016
    Semester:
    post Hex
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    25
    Vielen lieben Dank, THawk!

    Tatsächlich steht in der Promotionsordnung, dass man zwei Semester angemeldet sein muss. Wenn ich passend zur Approbation fertig werden möchte und sechs Monate Dauer für das Promotionsverfahren mit Kolloquium etc. einrechnen muss, sollte ich mich dann zu Beginn des 10. Semesters bzw. drei Semester vor Ende des Studiums anmelden, oder?



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