Zählt wie Elternzeit nicht mit (§ 2 V Nr. 3 WissZeitVG).
Vor dem HEX
Nach dem HEX
Zählt wie Elternzeit nicht mit (§ 2 V Nr. 3 WissZeitVG).
Zitat von Evil
Danke ihr beiden.
Zwingend nicht, nein. Es wäre aber wohl gerne gesehen, meinte mein Betreuer (OA bei uns). Wir veröffentlichen anscheinend recht wenig/zu wenig im Vergleich mit Anderen.Ist das denn tatsächlich so zwingend, dass die Publikation veröffentlicht sein muss, BEVOR du einreichst?
Oder ist der Gedanke, eine "Publikationsdissertation" draus zu machen?
Ich muss gestehen, ich verstehe Gesetzestexte einfach nicht. Ich lese und verstehe nur Bahnhof und steige dann ziemlich schnell aus. Gut, dass ich niemals nie auch nur den Wunsch hatte, was in der Richtung zu werden.
Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”
Also, ich hab hier so ein Ding rumliegen und ich finde diese Thematik und die Arbeit einfach schlecht.
Ich denke, ich hab in 40 Seiten eigentlich alles gesagt was man aus diesem Thema rausholen kann.
Mein Betreuer meinte zuletz noch immer "Dass das eine sehr gute Arbeit (im Sinne von Datenerhebung) ist" und ich meine Promotion auf ca. 60 Seiten Strecken muss aber ich kann einfach nichts rausholen, wo es nicht rauszuholen gibt.
Gelesen hat er sie auch noch nicht um mir mal zu sagen, wo ich noch was "strecken" kann.
Sorry, musste nur mal Dampf ablassen.
Doubt kills more dreams than failure ever will.
irgendetwas künstlich aufzublasen ist doch totaler käse
Das mit dem strecken kenne ich. Naja die Anzahl der Quellen und der Seiten habe ich geschafft. Eigentlich sollte darauf dir letzte Korrekturrunde folgen. Jetzt liegt die Arbeit seit Monaten bei mir. Ich denke ich werde sie nur fertig stellen wenn ich den Job wechsel und mir Zeit dafür nehme.