Also ich kenne nu ja die Frage nicht. Aber dein Kollege hat da glaube ich einiges an Stuß erzählt.
1. Du unterstehtst der Schweigepflicht wenn du als Arzt bei einem Pat bist. Wenn du im Krankenhaus arbeitest oder als Notarzt oder sonstiges schon alleine weil du im öffentlichen Dienst bist. Da ist das Grundsätzlich so. Und in der Funktion als Arzt ist es egal wer dich gerufen hat. Wäre ja auch noch schöner.
2. Wie gesagt ich kenne die Frage nciht, aber Zeugnis verweigern darf man nur als Angeklagter oder als Verwandter oder ähnliches des Angeklagten. Nicht als normaler Zeuge. Dafür brauche ich keine Barabara Salesch.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.