Hallo Leute,
ich finde es ja auch nicht sehr gerecht, (eher das Gegenteil) dass jemand der 11 Jahre studiert hat so wenig verdient, weniger verdient, als ein verbeamteter Lehrer. Jedenfalls erschließt sich das mir so nach gegenwärtiger Datenlage.
Verbeamtete Lehrer werden nach A13 vergütet, wenn sie auf Gymnasien oder Berufskollegs arbeiten und nach A12 wenn sie auf sonstigen Schulen arbeiten. Man bedenke, dass sie sich nur selber privat versichern müssen (ca. 250 Euro) und sonst keine Abgaben haben. Die Gehaltsspirale dreht sich natürlich bis oben hin weiter.
Hier die Vergütungstabelle: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/...ng3/index.html
So wie ich es verstanden habe, werden Assistenzärzte (ist man doch nach dem PJ, oder?) nach BAT2a vergütet, sodass einem 30-jährigen Assistenzarzt 1758 Euro netto übrig bleiben. Ein ausgebildeter Facharzt hingegen verdient nach BAT1b, sodass einem 35-jährigen Facharzt 2018 Euro netto hat. Alle Angaben beziehen sich auf ledig und Steuerklasse 1.
Hier ein BAT-Rechner, der auch schon andernorts im Forum verlinkt ist:
http://paul.schubbi.org/cgi-bin/bat-rechner
Demnach ist es doch nun alles so, wie ich es oben ausgeführt habe, oder?
Meine Frage war nun, ob zu den o.g. Beträgen des Arztes noch was dazu kommt, z.B. durch Dienste. Und wenn, wieviel das bspw. im psychiatrischen Bereich ist. Mit wieviel Gehalt habe ich nun also zu rechnen, wenn ich mit 35 Jahren Facharzt PP bin und nach BAT1b vergütet werde. Was bedeutet das mit Stufe D? Wieviel verdienst Du Trojan, wenn ich fragen darf, insgesamt netto?
MfG