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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Feuerblick
    Huhu!

    Ich kopple meine Frage nun einmal vom BAT-Thread ab, damit sie nicht überlesen wird...

    Also, mich würde ganz konkret interessieren, was ihr pro Dienst (besonders pro Nachtdienst) bekommt. Nicht pro Stunde, sondern pro Dienst...
    Ich habe ein Stellenangebot von einer Privatklinik vorliegen, das Grundgehalt bewegt sich auch im BAT-Bereich, aber die Angabe zu den Diensten ist irgendwie seltsam.
    Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte.

    Danke!
    Feuer

    Also für einen Wochentagsdienst... von 16:30 nachmittags bis offiziell 7:30 am nächsten Tag, Dienststufe D (=80 % Bezahlung) bekomme ich...

    15 h Arbeitszeit, -8,5 h Freizeitausgleich am nächsten Tag (die Überstunden, die theoretisch anfallen würden, weil man ja nicht um 7:30 nach Hause gehen kann, sondern erst gegen 9-10h fallen unter den Tisch) = 6,5 h gearbeitet.

    6,5h Arbeitszeit * 80% Bezahlung bei Dienststufe D = 5,2 h die bezahlt werden.

    5,2 h * etwa 11 Euro/ h netto = 57 Euro netto pro Nachtdienst an einem Wochentag... Reichtum ist also garantiert

    Wenn keine Zeitabzüge für Freizeitausgleich vorgenommen werden (also Dienst von Samstag auf Sonntag wären das etwa 192 h netto- aber dafür hat man sich auch nicht gerade in seinem Bett gelangweilt, und das WE ist futsch).



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  2. #7
    Premium Mitglied Avatar von Bradyphrener
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    119
    Bist Du bei der Berechnung sicher? Denn wenn ich den §15 Abs. 6a BAT richtig verstehe (z.B. hier:http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/bat.htm), werden Deine 15h zuerst mit 80% als Arbeitszeit berechnet und dann wird Dein Freizeitausgleich von 8,5h abgezogen (macht Dich noch reicher ). Dies führt meines Wissens dazu, das man bei Dienststufe B Minusstunden ansammelt, wenn man morgens nach Hause geht (hab mit dieser Dienststufe aber keine Erfahrung). Interessantes zur Berechnung auch hier in Anlage 3 des Rundschreibens 41 von 2005: http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/66...-Rundschreiben

    Oliver



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Bradyphrener
    Bist Du bei der Berechnung sicher? Denn wenn ich den §15 Abs. 6a BAT richtig verstehe (z.B. hier:http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/bat.htm), werden Deine 15h zuerst mit 80% als Arbeitszeit berechnet und dann wird Dein Freizeitausgleich von 8,5h abgezogen (macht Dich noch reicher ). Dies führt meines Wissens dazu, das man bei Dienststufe B Minusstunden ansammelt, wenn man morgens nach Hause geht (hab mit dieser Dienststufe aber keine Erfahrung). Interessantes zur Berechnung auch hier in Anlage 3 des Rundschreibens 41 von 2005: http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/66...-Rundschreiben

    Oliver
    Hm... das bei Dienststufe B dann Minusstunden durch einen Nachtdienst möglich sind, kann schon sein- glaube aber, das ich mich bei meiner Nachtdienstberechnung nicht vertan habe. Vielleicht sollte ich mal unser Personaldezernat fragen- nicht das ich dem Land NRW noch Geld schulde ;)



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