@ Notdoc, erst mal vielen Dank für die Mühe!
Noch eine Frage an dich, aber auch alle anderen, die sich da etwas auskennen.
Also angeben muss ich den Zivildienst nicht, wie du geschrieben hast, doch ein Vorteil bietet sich doch für mich womöglich dadurch, wenn ich ihn angebe. Falls beispielsweise jemand genau dieselben Kriterien hat wie ich, dann werde ich doch bevorzugt, wenn ich meinen Zivildienst komplett abgeleistet habe, der andere Bewerber jedoch kein Zivi bzw. FSJ abgeleistet hat, oder?
Hab ich doch oben geschrieben.
Welchen Nachweis muss ich über den Zivildienst erbringen? Mir wurde gesagt, dass eine Kopie der Dienstbescheinigung nicht ausreichen würde, ist das richtig? Wenn ich jedoch das Original beilege wird es nach dem, was im ZVS Info steht, vernichtet werden.
Noch eine Frage, ich habe eben gelesen, dass man bei der Abibestenquote nur eine Uni (wenn überhaupt) zur Auswahl hat. Das heißt, die ZVS geht vom 1. bis zum 6. Wunschort vor und prüft an welcher Uni eine Zulassung möglich wäre.
Falls man dann beispielsweise bei der Abibestenquote beispielsweise für den 3. Studienort eine Zusage erhält, beim 4. und 5. Studienort theoretisch auch angenommen worden wäre, muß man dann den 3. Studienort nehmen und kann nicht zwischen verschiedenen Unis wählen, also kriegt man keine Mehrfachzusagen wie beim AdH?
Genau. Das macht anders doch gar keinen Sinn.
Wird man bei einer Zusage für die Abibestenquote auch vom AdH ausgeschlossen?
Jepp
Wäre nett, wenn jemand meine Zweifel beseitigen könnte.