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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
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    Zitat Zitat von Dr Evil
    Aber solang die Approbationsurkunde nicht vorliegt, ist der Vertrag eh hinfällig..
    Na ja, das ist ja nur eine formale Ausflucht, wenn die Approbationsurkunde zwar vorliegt, aber nicht vorgelegt wird. Dem "Imageverlust" kann man durch diese Argumentation nicht begegnen.



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  2. #7
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    Also an die Klinik würde ich eh nie in Zukunft gehen. Daher wäre die schlechte Stimmung des Chefs egal. Ist in NRW, Anästhesie. Rumsprechen tut es sich verm. schon ein wenig, zumindest hier in der Region, die Chefs kennen sich ja nun mal. Aber ich denke, ich würde mich lange lange ärgern, wenn ich jetzt die gewünschte super Stelle absage. Ich freue mich schon auf die Absage an der anderen Klinik, keine Ahnung wie ich das machen soll.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
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    Ich glaube aber nicht, dass sich das so doll rumsprechen wird. Anästhesie ist ein relativ großes Fach, gibt es viele Abteilungen in NRW usw. Ich denke, das kannst Du schon machen.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
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    Um das ganze möglichst glatt über die Bühne zu bringen, ist es wahrscheinlich ratsam, den Vertrag im Wunschhaus so schnell wie möglich zu unterschreiben und dann den anderen zu kündigen (nach RS mit dem Marburger Bund). Auch wenn es schwerfällt, aber das ist sicher besser, als erst 2 Tage vorher Bescheid zu sagen oder einfach gar nicht anzutreten, weil der Vertrag ja nichtig sei ohne Vorlage der Approbation.



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  5. #10
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    ja, werde das wohl so machen. sobald der andere vertrag unterschrieben ist, kündige ich schriftlich den ersten...rufe morgen mal beim MB an.



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