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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,
    ich würde gerne Neurologin werden und muss mich langsam aber sicher bewerben. Auf einigen HP neurologischer Kliniken habe ich den Zusatz "vollständige WEiterbildungsermächtigung Neurologie" gelesen. Auf anderen HPs, vor allem kleinerer Häuser habe ich diesen Zusatz nicht gefunden. Kann ich an diesen Häusern quasi nur als Assistentin arbeiten, mich aber niht wirklich zur Neurologin weiterbilden lassen, oder wie? Oder reicht es, wenn ich in einer Klinik meine 5 jahre gearbeitet habe, egal ob sie die Weiterblidungsermächtigung hat oder nicht?
    Danke schon mal an alle, die antworten!



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Es kann sein, daß die kleineren KHs nur eine Teil-Weiterbildungsberechtigung haben. Hat dein Chef also nur eine WB für zwei Jahre, mußt du, um die fünf Jahre komplett zusammen zu bekommen, nach entsprechender Zeit an ein anderes Haus wechseln und dort die Dinge lernen, die du im ersten Haus eben nicht zu sehen bekommen hast. ICh persönlich finde das ganz gut, denn so sieht man wenigstens mal unterschiedliche Häuser und Arbeitsweisen...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
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    In einem Haus, das keine volle Weiterbildungsermächtigung hat, kannst Du Dir eben nur so viele Jahre anrechnen lassen, wie die Ermächtigung erlaubt. Frag doch mal bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksärztekammer an, die können Dir eine Liste mit weiterbildungsberechtigten Ärzten incl. der Zeiten zuschicken!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Danke für die schnellen Antworten! Dann werde ich der Landesärztekammer wohl mal eine mail schicken Bei meinem "Wunschkrankenhaus" steht nämlich nicht mal, dass sie eine Ermächtigung für ein klitzekleines Jahr haben



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  5. #5
    Kopf im Sand Avatar von Dedi
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    Man findet die weiterbildungsbefugten Häuser oft auch im Internet. Die von Bayern sind z.B. auf der Homepage der bayerischen Landesärztekammer unter Weiterbildung -> Befugnisse. Such doch mal bei deiner Landesärztekammer...
    Normalerweise hat jedes noch so kleine Krankenhäuslein mit einer Neurologiestation eine Weiterbildungsberechtigung von mindestens 1 Jahr, selbst Rehakliniken. Wenn es auf der Homepage der Klinik nicht erwähnt ist waren die Ersteller der HP entweder nachlässig oder aber es ist ein neuer Chef an der Klinik. Dann werden die Weiterbildungsbefugnisse nämlich irgendwie neu festgelegt.
    Klugheit ist, sich im entscheidenden Moment dumm zu stellen.



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