Mal nichts zu Blut und Gore, aber im Vorabentscheidungsverfahren in der Sache Lufthansa CityLine hat der EuGH entschieden, dass die Überschreitung der individuellen Arbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge auslöst (siehe auch die verständlichere Darstellung).
Eine Einschränkung muss man dahingehend machen, dass die Regelung hier das Überschreiten einer bestimmten Anzahl von Stunden erfordert, so wie das früher im BAT (die Altvorderen erinnern sich) für die Wechselschichtzulage erforderlich war. Es gibt noch ein weiteres Vorabentscheidungsverfahren (KfH), das die in der Medizin üblicheren Arbeitsbedingungen betrifft.
Zitat von Evil
Der Volltext ist nun auch veröffentlicht. Ich konnte mir den noch nicht komplett reinziehen, wollte es aber trotzdem schon teilen.http://www.rechtsprechung-im-interne...l=1#focuspoint
Wer will da noch in der Notaufnahme arbeiten:
Nach Angriff auf Personal: Berliner Klinik weitet Wachschutz aus
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...achschutz-aus?
Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.
Ruhe in Frieden, Kaiser Franz!
https://www.tagesschau.de/eilmeldung...dung-7626.html
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)