Angeklagter sollte Erbrochenes aufheben
Augsburger Landgericht verletzte Menschenwürde eines Angeklagten
16.10.2013
Auf Anordnung des Landgerichts Augsburg sollte ein Angeklagter sein Erbrochens aufbewahren, um es von einem medizinischen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Es sollte nachgeprüft werden, ob der 79-jährige Mann tatsächlich an einer Magen-Darm-Grippe (Gastroenteritis) leidet und somit gerechtfertigterweise nicht vor Gericht erscheinen kann.
Arzt stellte Diagnose ohne Untersuchung des Erbrochenen
Nachdem sich ein Angeklagter wegen einer Gastroenteritis krankgemeldet hatte und deshalb verhandlungsunfähig war, ordnete das Landgericht Augsburg an, dass der Mann sein Erbrochenes für eine medizinischen Überprüfung aufheben sollte. Das Gerichte wollte untersuchen lassen, ob der Mann tatsächlich krankheitsbedingt verhandlungsunfähig ist.
Der Mann leistete der Aufforderung Folge und bewahrte das Erbrochene auf, denn anderenfalls musste er fürchten, dass ein gegen ihn bestehender Haftbefehl erneut in Kraft gesetzt werden könnte. [...]
Auch das Oberlandesgericht München kam zu dieser Bewertung und erklärte die Anordnung für rechtswidrig.
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