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Thema: Breaking News

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  1. #4256
    Ldr DptoObviousResearch
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    Die Rechtssache Egenberger ist vom EuGH entschieden worden. Das dürfte der Anfang vom Ende der zwingenden Konfessionszugehörigkeit in verkündungsfernen Funktionen der Kirche sein.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  2. #4257
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Das dürfte der Anfang vom Ende der zwingenden Konfessionszugehörigkeit in verkündungsfernen Funktionen der Kirche sein.
    Dein Wort in dessen Gehörgang, an den ich nicht glaube.
    Ich habe bisher nur in den üblichen online-Zeitungen über das Urteil gelesen und war einerseits erfreut, andererseits wirkt das Urteil aber auch ziemlich schwammig.
    Glaubst Du, daß sich für Ärzte, die aus der Kirche ausgetreten sind und deswegen keine Stelle an einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft bekommen (mir 3x passiert; jedesmal, nachdem ich schon entweder die Einladung zum Vorstellungegespräch hatte, oder dieses sogar schon positiv verlaufen war), durch das Urteil etwas ändert?



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  3. #4258
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Durchaus, da kein Auftrag zur Verkündigung.



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  4. #4259
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    andererseits wirkt das Urteil aber auch ziemlich schwammig.
    Schon.

    Aber ein Fortschritt ist es nichtsdestoweniger. Weil die bislang außerordentlich willkürliche Praxis der kirchlichen Arbeitgeber, wie konsequent sie mit sowas umgehen, damit zumindest ein bisschen gerichtlich überprüfbar wird.



    Langfristig muss natürlich der "Dritte Weg" der Kirchen aus dem Arbeitsrecht verschwinden. Auch an kirchlichen Arbeitgebern muss es reguläres Arbeitsrecht inklusive echter Mitarbeitervertretungen und Tarifverhandlungen geben.
    (Natürlich gibt es in den Kirchen Positionen, die zwangsläufig nur dann glaubhaft besetzt sind, wenn der Stelleninhaber die "korrekte" Konfession hat. So wie Parteien usw. auch. Aber aktuell haben kirchliche Arbeitgeber viel zu viele völlig sinnfreie Sonderrechte, und das gehört nachhaltig überarbeitet.)



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  5. #4260
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Durchaus, da kein Auftrag zur Verkündigung.
    Bei meiner letzten Bewerbung in einem kirchlichen Haus habe ich die Reißleine direkt gezogen, als ich vorab schonmal einen Personalbogen bekommen habe, den ich ausgefüllt zum Vorstellungsgespräch mitbringen sollte. In dem Bogen wurde nach der Konfession gefragt. Bevor ich zum Vorstellungsgespräch gefahren bin, habe ich im Personalbüro angerufen, gesagt, daß ich bei Konfession "keine" schreiben würde und gefragt, ob das ein Problem werden würde. Die Personaldame hat mich daraufhin mit einem mir unbekannten Herrn verbunden (der sich hinterher, als ich nachgelesen habe wer das denn war, als Geschäftsführer des Gesamtkonzerns, zu dem drei Kliniken im Umkreis gehören, entpuppte), der sagte, daß man mich nicht einstellen könne, wenn ich aus der Kirche ausgetreten sei. Daraufhin habe ich die Bewerbung dann zurückgezogen.
    (Das war jetzt die Kurzfassung des Gesprächs.)

    Ich hätte ja jetzt wirklich Lust, mich nochmal dort zu bewerben und auf dem Personalbogen bei der Frage nach der Konfession zu schreiben:
    "Da ich laut zukünftigem Arbeitsvertrag keinen Auftrag zur Verkündigung haben werde, ist die Frage nach meiner Konfession nicht relevant und nach aktuellem Urteil auch nicht rechtmäßig."
    Daß ich nach dem Absenden eines solchen Personalbogens dort selbst nicht mehr arbeiten wollen würde, ist ja klar.



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