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  1. #1
    Guest

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    Hi,
    laut meiner heute angekommenen Ergebnismitteilung habe ich nur 160 P. aber selber habe ich 164 P. für mich ausgerechnet.

    Alle aus der Wertung genohmenen Fragen,
    Gr.B Tag.1: 75 C/E ---> C
    Gr.B Tag.1: 77 A/B ---> A
    Gr.B Tag.1: 129 B ---> B
    Gr.B Tag.2: 20 B/D ---> B ,

    hatte ich aber richtig !!!
    Was hat es den jetzt mit dem Nachteilsausgleich zu tun ?

    Einspruch + klagen od. soll ich mich erschießen ?

    Hoffe dringend ihr könnt mir helfen !

    ciao
    Tina



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  2. #2
    Guest
    Hi.
    Fürchte,Du kannst da gar nichts machen.

    Auf dem Blatt mit der Auswertung müsste unten so ein Kasten sein,in dem die schreiben, ob sie Nachteilsausgleich gemacht haben oder nicht(müssten sie bei Dir auf alle Fälle gemacht haben).

    Die Bestehensgrenze ist ja 78% vom Durchschnitt der Referenzgruppe.
    Die 162 Punkte beziehen sich dabei aber auf die Grenze,ermittelt mit den 316 gewerteten Aufgaben.

    Wenn man jetzt aber solche eliminierten Fragen richtig hat,und zw 2Noten liegt,wird nochmals eine neue Grenze ermittelt,diesmal mit 78% des Durchschnitts der Refgruppe bei 320 gewerteten Aufgaben.

    Die grenze steigt dann folglich....

    Wir warst Du mündlich?

    Grüsse,Manu



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  3. #3
    Guest
    Original geschrieben von manu


    Auf dem Blatt mit der Auswertung müsste unten so ein Kasten sein,in dem die schreiben, ob sie Nachteilsausgleich gemacht haben oder nicht(müssten sie bei Dir auf alle Fälle gemacht haben).

    Das hat das LPA eben NICHT gemacht, da mir kein Einziger der 4 rausgenohmenen, von mir aber auch richtig beantworteten Fragen gutgeschrieben wurde.

    Bsp.:
    Im Herbst´01 Physikum hatte eine Freundin 204 P. (noch ohne die eliminierten Fragen), 316 Fragen wurden gewertet, d.h. 4 wurden rausgenohmen und sie hatte eben diese 4 Fragen richtig u. diese wurden ihr gutgeschrieben u. sie hatte 208 P. und somit noch ein befriedigend ! Bei Ihr stand bei der Ergebnismitteilung noch ein Satz drunter, der diesen Nachteilsausgleich erwähnte.
    Bei mir steht rein gar nichts.


    ich verlier langsam den Mut...



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  4. #4
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    10.01.2002
    Ort
    Kiel
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    661
    Der Satz mit dem Nachteilsausgleich steht da nur, wenn er auch wirklich angewendet wurde (und das wird er immer, wenn er was bringt). Du kannst die vier Fragen auch nicht einfach addieren und bist dann - schwups - über der Bestehensgrenze, sondern die wird mit den vier Fragen neu berechnet - wie auch immer.
    Aber ich fürchte, rechnen kann das IMPP.



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  5. #5
    Guest

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    hi !das hätte mich auch geärgert!!!Ich würde sagen das du zu deinem Prüfungsamt hingehst and versuche es mit denen zu klären!aber schnell!VIEL GLÜCK!!



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