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Richtig beantwortete, aber wegen Fehlerhaftigkeit gestrichene Fragen werden niemals zusätzlich zur mitgeteilten Punktzahl gutgeschrieben, denn diese Fragen gelten nach der AO als "nicht gestellt". Sie werden aber fiktiv im Rahmen der vom IMPP automatisch durchgeführten Nachteilsprüfung berücksichtigt und wenn sich dabei eine bessere Note ergibt, bekommt man die auch. Wer hier 160 Punkte erreicht und alle 4 gestrichenen Fragen richtig hatte, ist trotzdem nicht benachteiligt, weil die Bestehensgrenze dadurch auf 165 ansteigt. Und 164 liegt nun mal darunter! Der Einspruch ist also voll entbehrlich, ein Anwalt, der sich auf so etwas einlässt, hat entweder keine Ahnung oder braucht dringend euer Geld.
Gnothi seauthon!