Genau. Und bis dahin hat hoffentlich auch BaWü die Notwendigkeit eines OrgLRD bemerkt und der Unsitte der "geeigneten Person" ein Ende bereitet.Zitat von EzRyder
Nils
(versteckt sich da ein alter Bekannter hinter dem "ciao"??)
Genau. Und bis dahin hat hoffentlich auch BaWü die Notwendigkeit eines OrgLRD bemerkt und der Unsitte der "geeigneten Person" ein Ende bereitet.Zitat von EzRyder
Nils
(versteckt sich da ein alter Bekannter hinter dem "ciao"??)
seit wann können in BaWü geeignete Personen NEF fahren???
Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.
Aus dem Baden-Württembergischen RDG §9:
"Das Notarzteinsatzfahrzeug ist neben dem Notarzt mit einem Rettungsassistenten oder einer gleich geeigneten Person zu besetzen."
Daß ein RH (egal wie erfahren) eine GLEICH geeignete Person ist, will ich mal stark bezweifeln.