Ich finde es ja leicht gewagt, daß Du mir, ohne mich persönlich zu kennen, die Eignung absprechen willst...Zitat von Vomex H
R.
@nduester:
Du hast noch die alte Version des RDG vorliegen. In der aktuellen Fassung
http://www.rechtliches.de/BaWue/info_RDG.html
wurde die Anforderung an die Besatzung des NEF hinzugefügt, so wie ich es oben zitiert habe, also NA + RettAss oder GLEICH geeignete Person, was immer das heissen mag. NUR geeignet reicht nicht mehr.
Falls das so rübergekommen ist: ENTSCHULDIGUNG!Zitat von Rugger
Ich will nicht deine Qualifikation anzweifeln, es geht mir nur um die rechtliche Situation. Und da denke ich, daß ein RH nicht gleich geeignet im Sinne des Rettungsdienstgesetzes ist.
stimmt.
ich hab den Link zu schnell wieder zugemacht, nachdem der erste Satz identisch war
ok, dann ist die gleich geeignete Person wohl eine Anpassungsklausel, damit die altgedienten nicht-RettAss nicht auf einemal runterfliegen.
Wann wurde das geändert??
(edit: erst schauen, dann fragen... ok, 1.1.2002)
Ok, sorry, das habe ich anscheinend tatsächlich in den falschen Hals bekommen!Zitat von Vomex H
Entschuldigung ist natürlich angenommen!Ok, aber abgesehen von meiner de fakto Qualifikation als RH stehe ich auch kurz vor dem Abschluss meines Studiums.Ich will nicht deine Qualifikation anzweifeln, es geht mir nur um die rechtliche Situation. Und da denke ich, daß ein RH nicht gleich geeignet im Sinne des Rettungsdienstgesetzes ist.
Außerdem achtet der Chef des NEF- Standorts auch sehr darauf, das die dort tätigen Personen auch persönlich möglichst so strukturiert sind, daß sie die Arbeit auf dem NEF vernünftig bewältigen können!
Mal ganz davon abgesehen wissen wir ja wahrscheinlich alle, das die Eignung oftmals recht wenig mit dem zu tun hat, was als Qualifikation auf dem Papier steht...
R.