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  1. #5011
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    Hey, vielen Dank für die Antwort.
    Ja, klar würde ich gerne in München studieren, schließlich is das hier die schönste Stadt der Welt;) Und es wäre sicher auch angenehm um nebenbei weiter in meiner Klinik etwas zu arbeiten. Aber ich dachte, dass es schwierig is in SK3 zu kommen. Mit dem elterlichen Gehalt und so. Oder können die mir da was? Schließlich bin ich schon 24 (10Wartesemester) und theoretisch sind meine Eltern ja nicht mehr verpflichtet mich zu unterstützen, also kann es den Studienplatzvergebern doch sicher egal sein, was meine Eltern verdienen und so...Aber gut, vielleicht probier ich es mal zum SS11. Is halt nur total komisch, so ne Top-Uni wie München an Platz 1 setzen, wenn man eigentlich nur froh wäre irgendwo (EGAL WO!) reinzukommen



  2. #5012
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    Zitat Zitat von Niue Beitrag anzeigen
    Hey, vielen Dank für die Antwort.
    Ja, klar würde ich gerne in München studieren, schließlich is das hier die schönste Stadt der Welt;) Und es wäre sicher auch angenehm um nebenbei weiter in meiner Klinik etwas zu arbeiten. Aber ich dachte, dass es schwierig is in SK3 zu kommen. Mit dem elterlichen Gehalt und so. Oder können die mir da was? Schließlich bin ich schon 24 (10Wartesemester) und theoretisch sind meine Eltern ja nicht mehr verpflichtet mich zu unterstützen, also kann es den Studienplatzvergebern doch sicher egal sein, was meine Eltern verdienen und so...Aber gut, vielleicht probier ich es mal zum SS11. Is halt nur total komisch, so ne Top-Uni wie München an Platz 1 setzen, wenn man eigentlich nur froh wäre irgendwo (EGAL WO!) reinzukommen
    also ich hab da dieses Jahr angerufen (Studienortwunsch Bochum auch wegen Arbeitsplatz), die wollten von mir den Arbeitsvertrag, wo drinsteht,dass ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe und zusätzlich einen aktuellen Nachweis, dass dieses Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. Musste keinen Gehaltsnachweis vorzeigen. Das SK 3 hätte bei mir auch gegriffen, wenn ich denn genug Wartesemester gehabt hätte (hab leider auch nur 10). Habe aber auch von Leuten gehört, die einen Gehaltsnachweis der Eltern vorzeigen mussten. Wovon das abhängt weiss ich nicht. Von den Eltern unabhängig ist man glaube ich nur, wenn man 3 Jahre Berufstätigkeit nachweisen kann (das wäre bei uns beiden dann zum WS 2012/13), dann gibts auch elternunabhängiges BaFöG.



  3. #5013
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    Super,ich danke dir. Is wahrscheinlich mal wieder so eine Sache, die man nicht zu 100% genau sagen kann. Aber gut, jetzt ist ja grad erst die Bewerbung fürs WS durch. Also noch genug Zeit...



  4. #5014
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    Nochmal ne andere Frage an alle:
    Wie meint ihr is die Prognose fürs SS2011 und WS2011/12??
    Also bezüglich Wartezeit und der dazugehörigen DN?



  5. #5015
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    Zitat Zitat von schmuggelmaeuschen Beitrag anzeigen
    weil man dann doch SK4 verliert, oder steh ich total auf dem schlau?
    SK4= wohnhaft bei eltern oder nich?
    man kann also nicht umziehen nachdem man zugelassen wurde weil man sk4 ist und noch bei den eltern wohnt? das kann ich mir nicht vorstellen. das würde doch bedeuten man würde dann den platz verlieren nur weil man dann doch von den eltern weggezogen ist? sowas kann sich doch ändern!

    und wie ist es denn wenn man einen ortsantrag durchbekommt und an einer entfernten uni die auf op1 war dann zugelassen wird? darf man da dann hinziehen?



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