Sehr geehrter Herr Karasek,
ich habe eine weitere Frage zum Widerspruchsverfahren. Muss ich beim einreichen des Widerspruches die angezweifelten Fragen anfügen, oder reicht vor erst ein einfaches Schreiben.
Das ist v.a. interessant, da das Landesprüfungsamt MV, auf eine Widerspruchsfrist von einen Monat nach Bekanntgabe hingewiesen hat. Diesen Zeitraum halte ich dann leider etwas kurz, falls die entsprechenden Fragen noch herausgearbeitet werden müssten.
Zudem fehlen ganze 3 Punkte (459 bei Grenze zur 2 bei 462), da mir die 3 gestrichenen Fragen (bei 2 von mir richtig beantw.) auch leider nicht weiterhelfen.
Vielen Dank,
jan