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Umfrageergebnis anzeigen: Wenn ihr einen Platz bekommt....

Teilnehmer
36. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • ...tretet ihr ihn an

    30 83,33%
  • ...gebt ihr ihn vorerst ab, um Zivi/BW/FSJ zu machen

    6 16,67%
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Ergebnis 11 bis 15 von 18
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  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    hm, Ich habe gehört dass man nach dem Dienst (meist ein Jahr später) wieder einen Platz bekommt.

    Zu meiner Situation: Ich wurde schon längst gemustert und habe schon eine Zivi-Stelle die ich zum 01.09 antreten werde. Da lässt sich also nichts machen.



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  2. #12
    Le Monsiéur
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    Bei mir war die Musterung schon im Juni (bin T2!) und hab im Juni 2006 mein Abi. Kann ich denen jetzt noch nachträglich ein Attest schicken um noch ausgemustert zu werden? Oder ist dies schon zu spät?



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  3. #13
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von shifty
    Dann hast du meines Wissens nach Pech!
    Das ist schlicht und ergreifend FALSCH!
    Zitat Zitat von short
    hm, Ich habe gehört dass man nach dem Dienst (meist ein Jahr später) wieder einen Platz bekommt.
    Das hingegen stimmt. Du darfst keinen Nachteil aus dem Dienst haben, d.h. wenn Du einen Platz kriegst und dienstbedingt nicht annehmen kannst, dann bekommst Du den Platz wieder. Du hast nach dem Ende Deines Dienstes sogar noch 2 Semester Zeit, falls Du nochmal verreisen willst oder so....

    Du hast nur den Anspruch auf den Platz selbst und keinen Anspruch auf den gleichenOrt, aber da Du Dich bei der Wiederbewerbung mit Ortsantrag A für den Ort bewerben kannst, den Du schonmal gekriegt hast, sind Deine Chancen dort sehr gut (quasi besser als bei der Erstbewerbung).

    Nachlesen kannSt Du das alles bei www.zvs.de bei Keine Nachteile durch einen Dienst und im Merkblatt M06 - Wenn der Dienst die Einschreibung verhindert.

    Also, fleißig bewerben!
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Okay alles klar, vielen Dank für die Informationen!



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  5. #15
    Le Monsiéur
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    RICO
    Du hast nur den Anspruch auf den Platz selbst und keinen Anspruch auf den gleichenOrt, aber da Du Dich bei der Wiederbewerbung mit Ortsantrag A für den Ort bewerben kannst, den Du schonmal gekriegt hast, sind Deine Chancen dort sehr gut (quasi besser als bei der Erstbewerbung).
    ICh hab mir die Info auch auf ZVS.de durchgelesen. Um nochma auf das oben aufgeführte Zitat zurück zukommen heißt das also, dass man durch diesen Ortsantrag A bessere bzw. "sehr gute" Chancen hat auf nen Platz. Das heißt also, dass man unter Umständen den aufgeschobenen Platz aufgrund des Dienstes auch verlieren kann, oder? Demnach ist der Platz den man während des Zivi-Dienstes bekommt nicht für die Zeit danach reserviert...
    Bei der Musterung wurde mir jedoch gesagt, dass man bei einer Zusage nach dem Dienst einen Anspruch auf einen Platz hat (den man vorher bekommen hat). Daher verwirrt mich jetzt die ZVS-Info ein wenig...



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