Weil es Erfolgsdelikte sind. Die Anzahl der Gefährdungsdelikte sind aber von Verfassungs wegen zu begrenzen, weil sie die Strafbarkeit vorverlagern und das bedarf eines zwingenden Grundes, weil das Strafrecht eine ultima-ratio-Funktion hat (was dem modernen Gesetzgeber allerdings abhanden gekommen ist, da wird wild alles unter Strafe gestellt was gerade in der öffentlichen Meinung ventiliert wird und das handwerklich schlecht).
/edit: Die Garantenstellung hat mit der Frage nichts zu tun, da geht es um etwas ganz anderes.