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Zitat von
apple
@Muriel: Ich dachte das ist überall so, dass man für sein Einzugsgebiet eine Versorgungspflicht hat, aber alles andere insbesondere bei Bettenmangel abweisen darf (außer natürlich Notfälle mit vitaler Bedrohung)
@Muri
Ich glaub, das ist was Psych spezifisches. Ein Kumpel von mir macht auch Psych, und das allererste was er im Dienst macht- noch vor der Anamnese, oder dem Shakehands- ist, sich den Wohnort und die PLZ des Patienten anzugucken. Danach entscheidet er dann, ob er zuständig ist oder nicht...
Patienten einsortieren nach Einzugsgebiet gibt´s bei uns nicht, bei uns kann immer jeder kommen, wenn er mag. Die betrunkene traumatische Bulbusberstung aus Leverkusen ("Nein, in die Uni nach Köln wollte ich einfach nicht"), die rhegmatogene Amotio aus Bonn ("Na klar hätte ich auch nach Bonn in die Uni gekonnt, aber mein Augenarzt hat mich doch hierhin geschickt"), die orbitale Raumforderung aus Magdeburg ("ach wissen Sie, das hab ich schon lange, aber mein Lebensgefährte liegt hier bei Ihnen in der Gastro, da dachte ich mir, ich lass mich eben bei Ihnen auch durchchecken"), die seit zwei Wochen bestehende -und bereits anbehandelte Konjunktivitis um 3.00 aus Duisburg ("Ja, ich war schon in der Duisburger Augenklinik, es wird auch schon besser- aber jetzt juckt es noch so..."). Alles Beispiele aus den letzten zwei Wochen.
Habe aber gerüchteweise gehört, dass unsere internistische Notaufnahme auch nach dem Wohnort guckt, bevor die die Tür aufmachen...
LG