Nee, darf man nicht. 56h im Jahres- bzw. Halbjahresschnitt. In Ausnahmefällen darf die Wochenarbeitszeit auf 64h ausgedehnt werden, muß aber binnen 26 Wochen so ausgeglichen werden, daß ein 56h-Schnitt unterm Strich dabei rauskommt. Und alles, was über 40h gearbeitet wird (also Opt-Out), darf nur in Form von Bereitschaftsdienst geleistet werden.Zitat von Kathibaby