Und wo steht das genau?
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Die Schwangere bestimmt wann sie dem Arbeitgeber mitteilt, dass sie schwanger ist. Ab dann muss der Arbeitgeber alle Regelungen beachten (zum Beispiel die Begrenzungen beim Heben).
Die besonderen Beschäftigungsverbote des § 4 MuSchG muss der Arbeitgeber auch dann beachten, wenn er anderweitig Kenntnis davon erhalten hat (Beispiel: Herr Taschenbier und Frau März arbeiten im gleichen Betrieb und stellen den satanarchäolügenialkohöllischen Wunschpunsch her, der mutagene Wirkung hat. Herr Taschenbier erzählt den Kollegen in der Pause, dass er Vater wird. Dies bekommt der Vorarbeiter Pichler mit, der es dem Betriebsleiter Dafke erzählt. Dieser hat jetzt Kenntnis von Frau Märzs Schwangerschaft und muss deshalb ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, auch wenn ihm die Schwangerschaft noch nicht offenbart wurde).
Zitat von Evil
Und wo steht das genau?
Im Vorpost ist ein Quellennachweis für § 4 aF.
Für das neue Recht folgt das fürs Beispiel aus §§ 11 I 2 Nr. 1 lit. b) MuSchG nF. Die Mitteilungsobliegenheit folgt nun aus § 15 I 1 MuSchG nF, der § 5 I 1 MuschG aF fortführt (BT-Drs. 18/8963 S. 86). Der zwingende Charakter ergibt sich aus dem Wortlaut sowie der unverantwortbaren Gefährdung, der sich an der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert (BT-Drs. 18/8963 S. 67). Zudem übernimmt § 11 I MuSchG nF dem Willen des Gesetzgebers nach den Regelungsgehalt des § 4 I MuSchG aF, welcher eine objektie Pflicht normiert (aaO).
Zitat von Evil
Und da wundert sich noch einer, warum Deutschland 18 Arztbesuche/ Person und Jahr hat... 17 Jahre alt, seit 3 Tagen Halsweh, Vorstellung Hausarzt vor 2 Tagen, in der Nacht auf gestern Vorstellung Notaufnahme Uniklinik, Penicillin bei Strep positiver Tonsillitis verschrieben bekommen, aber erst seit gestern Vormittag genommen (war wohl nicht so dringend, dass man noch nachts zur Apotheke wollte...) heute Nacht um 2:15 in meiner Notaufnahme mit immer noch Halsschmerzen.
Manchmal frage ich mich echt, wie man das noch händeln soll, diese Fälle werden gefühlt immer mehr (und objektiv hat sich der Zulauf in unsere "Notaufnahme" in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, Personal natürlich gleich geblieben).
In den letzten 2 Jahren gab es nicht mal ein wirkliches Sommerloch und heute Nacht auch bis 4 durchgängig Patienten in der Ambulanz...
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Und vermutlich ist es viral und das AB gar nicht indiziert... diese Streptokokken Schnelltests sind wohl relativ schlecht