Japp, genau das meinte ich.
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Also zumindest im ArbZG steht was davon:
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, [...] um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
Japp, genau das meinte ich.
Ha! Das Haus möchte ich sehen, dass sich daran hält, eine verkürzte Ruhezeit nachzuholen!
Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen
Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"
Hat man doch fast immer. Also im Normalfall arbeitet man ja bis ca 17h und muss erst um halb acht wieder auf der Matte stehen.
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Naja, wenn ich dann am nächsten Tag normal von 7:30 bis 16:30 arbeite und am übernächsten Tag um 7:30 wieder komme, habe ich ja quasi 15h Ruhezeit gehabt, vielleicht zählt das als nachgeholt? ;)