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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #34801
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Also zumindest im ArbZG steht was davon:

    (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, [...] um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.



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  2. #34802
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Japp, genau das meinte ich.



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  3. #34803
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Ha! Das Haus möchte ich sehen, dass sich daran hält, eine verkürzte Ruhezeit nachzuholen!
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  4. #34804
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Hat man doch fast immer. Also im Normalfall arbeitet man ja bis ca 17h und muss erst um halb acht wieder auf der Matte stehen.



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  5. #34805
    Diamanten Mitglied
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    Naja, wenn ich dann am nächsten Tag normal von 7:30 bis 16:30 arbeite und am übernächsten Tag um 7:30 wieder komme, habe ich ja quasi 15h Ruhezeit gehabt, vielleicht zählt das als nachgeholt? ;)



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