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@truba: Das, was da steht, bedeutet nur, dass du für Überstunden letzten Endes den Stundenlohn bekommst, den du auch für deine übrigen Stunden bekommst, *plus* 15% davon. Allerdings wenn du höher als Entgeltstufe 4 eingestuft bist (also i.a. seit mehr als 4 Jahren arbeitest), dann wird dir für Überstunden trotzdem höchstens der Stundenlohn der Entgeltstufe 4 plus 15% gezahlt.
Um den Stundenlohn zu berechnen, musst du deine monatliche Arbeitszeit errechnen. Die Wochenstunden sind klar, aber wieviele Wochen hat ein Monat? Ganz genau gerechnet hat unter Berücksichtigung der Extratage bei Schaltjahren ein Monat 4,348125 Wochen. Frag mich jetzt nicht nach der Berechnung, aber das wurde mal so festgelegt. In allen Tarifverträgen, die ursprünglich in irgendeiner Form auf den BAT bzw. auf den TVÖD zurückgehen, wird dies gerundet auf 4,348 Wochen pro Monat. Im TVÄ/VKA wird somit z.B. eine Monatsarbeitszeit von 40 h x 4,348 = 173,92 h zugrunde gelegt. Monatslohn deiner Entgeltstufe geteilt durch 173,92 ergibt somit (als Beispiel) im TVÄ/VKA den Stundenlohn. Die meisten anderen Tarifverträge rechnen mit 4,35 Wochen pro Monat. Ich glaube, es gibt auch welche, die mit 4,30 oder 4,32 Wochen pro Monat rechnen. Die Unterschiede bei der Berechnung des Stundenentgelts bewegen sich dabei im niedrigen Centbereich.
Ich hoffe, das beantwortet jetzt wirklich deine Frage und war für dich auch verständlicher als der Vertragstext.