Wir bekommen bei über 30° Wasser über den AG und letztes Jahr haben wir uns neue Ventilatoren und kleine Klimageräte angeschafft.
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Wie ist das bei Euch geregelt? Dürfen Kollegen aus Nicht-EU-Ländern mit Berufserlaubnis (ohne Approbation) Dienste machen? Weiss jemand, ob es dazu eine rechtsverbindliche Regelung gibt?
Wir bekommen bei über 30° Wasser über den AG und letztes Jahr haben wir uns neue Ventilatoren und kleine Klimageräte angeschafft.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Es kommt darauf an, was auf der Berufserlaubnis steht - bei manchen steht explizit drauf, dass Dienste/Nachtdienste nicht erlaubt sind, sie dürfen dann logischerweise keine Dienste machen. Sofern dieser Zusatz nicht drauf steht, haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie der normal approbierte Arzt.
In meiner alten Reha hatte der Chef mal vorübergehend die glorreiche Idee, dass der Hintergrunddienst halt vor Ort ist und dort auch schläft, der Kollege mit der Berufserlaubnis (Dienste nicht erlaubt) im Vordergrund und bei Schwierigkeiten den Hintergrund anrief. Wäre mal fast schief gegangen, seitdem hatten sich die Kollegen ohne Approbation dagegen gewehrt.
Bei uns machen die Kollegen ohne Approbation keine Dienste, aber gut zu wissen, dass es da Unterschiede gibt. Woran liegt das denn, ob man mit einer Berufserlaubnis Dienst machen darf? Bundeslandabhängig? Abhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde?
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