Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__10.html
Abs 2 und 6 beziehen sich auf das, was ich vorher geschrieben hab.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Spannend. Interessiert mich jetzt schon, ich recherchiere das mal.
Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__10.html
Abs 2 und 6 beziehen sich auf das, was ich vorher geschrieben hab.
Spannend, aber nicht besonders eindeutig, da Dienste ja zu den Rechten und Pflichten gehören können, aber auch explizit ausgenommen werden können. Wohl dann doch eher eine Einzelfallentscheidung.
"Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden."
Darauf bezieht sich das mit den Diensten, (6) bezieht sich auf die Rechte und Pflichten, sofern diese unter (2) nicht einschränkt wurden.
Die Behörde entscheidet bei jedem Fall neu.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Danke! Ja, das habe ich auch so verstanden.