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ÄK-Mitgliedschaft und Versorgungswerkmitgliedschaft sind unabhängig.
Du meldest dich beim neuen Versorgungswerk mit neuem Befreiungsantrag an. Und du meldest dich bei der neuen ÄK an. Normalerweise bestätigt die ÄK dem Versorgungswerk, dass du bei denen angemeldet bist.
Die melden dich dann auch bei den "alten" ab.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3