Das Brutto auf der Jahressteuerbescheinigung sollte grundsätzlich dem Steuerbrutto (Jahressumme) auf der Dezember-Abrechnung entsprechen. Aus verschiedenene Gründen kann es aber Abweichungen geben. Die häufigsten:
1) Die Lohnabrechnungen beziehen sich im allgemeinen auf den Lohnanspruch aus dem jeweiligen Monat, bezüglich der Versteuerung besteht aber das sogenannte Zuflußprinzip, d.h. steuerlich kommt es nicht darauf an, wann man das Geld hätte erhalten sollen, sondern wann man es wirklich erhalten hat. Wenn man also im Januar 2019 die Abrechnung Dezember 2018 reklamiert hat, weil da irgendwas drauf vergessen worden ist, und der Arbeitgeber im Februar eine Rückrechnung erstellt und den Betrag mit dem Februar-Gehalt 2019 auszahlt, dann erstellt der Arbeitgeber einen korrigierten (Rückrechnungs-)Beleg Dezember 2018 mit den Ansprüchen, die im Dezember 2018 bei korrekter Abrechnung bestanden hätten, und korrigiert auch das "Steuerbrutto" in der Dezember-Abrechnung 2018 so, als wäre damals direkt korrekt abgerechnet worden. In der Februar-Abrechnung 2019 taucht das Geld nur unten als Auszahlungsbetrag Rückrechnung Dezember 2018 oder so ähnlich auf, wird von den Buchhaltungsprogrammen jedoch nicht zum "Steuerbrutto"-Betrag auf der Februar-Abrechnung 2019 gerechnet und taucht somit auch nicht im "Steuerbrutto"-Gesamt-Betrag der Dezember-Abrechnung 2019 auf. Steuerlich ist der Betrag jedoch im Februar 2019 zugeflossen, und auch die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge sind steuerrechtlich dem Jahr 2019 zuzurechnen, obwohl sie sozialversicherungsrechtlich dem Jahr 2018 zuzurechnen sind, also von der Sozialversicherung so behandelt werden, als wären sie 2018 eingegangen. Somit taucht die im Februar 2019 erhaltene Netto-Nachzahlung für Dezember 2018 bzw. deren Brutto-Betrag und deren Sozialversicherungsbeiträge nicht in der Summe aller Beiträge aus der Dezember-Abrechung 2019 auf, wird jedoch in der Jahressteuer-Bescheinigung für 2019 ausgewiesen. Das Jahresbrutto in der Jahressteuer-Bescheinigung 2019 ist in diesem Fall höher als das Steuer-Brutto aus der Dezember-Abrechnung 2019. Das Jahresbrutto in der Jahressteuer-Bescheinigung 2018 wäre dagegen (sofern es im Jahr 2018 nicht auch Nachzahlungen für 2017 oder andere Gründe für Abweichungen gegeben hat) um denselben Betrag niedriger als das Jahres-Gesamtbrutto aus der per Rückrechnung erhaltenen korrigierten Lohnabrechnung für den Dezember 2018.
2) Anderer sehr häufiger Grund: Manche Arbeitgeber machen ihre Lohnabrechnung auf eine seltsame Weise, nämlich so, dass Dienste aus den Monaten davor grundsätzlich über Rückrechnungen in den Monat gelegt werden, in dem sie erfolgt sind. Ist meiner Meinung nach nicht korrekt, allerdings hält sich der Nachteil für den Arbeitnehmer, der daraus entsteht, in Grenzen. Wegen der dauernden Rückrechnungen auch über den Jahreswechsel hinweg ist die Vergleichbarkeit mit der Jahressteuer-Bescheinigung praktisch nicht mehr gegeben.
Habe ich jetzt etwas umständlich erklärt, hoffe aber, dass es gerade durch die Ausführlichkeit verständlich ist. Der wesentliche Punkt ist, dass die Lohnabrechnung den Soll-Verdienst in dem jeweiligen Monat wiedergibt, während der Jahressteuerbescheinigung die tatsächlichen Zahlungszeitpunkte zugrundeliegen. Ausnahmen gibt es wiederum bei besonderen Zahlungen fürs Vorjahr innerhalb gewisser Fristen, aber das würde hier zu weit führen.