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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37181
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Sehr guter Plan. Nicht zu fassen! Aber ich muss leider sagen, dass solche Kollegoiden nicht gerade selten sind. Weshalb ich immer wieder feststelle, dass meine Arbeit durchaus einen Sinn hat. Auch wenns den ehrlichen Kollegen auf den Zeiger geht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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  2. #37182
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Rein technisch ändert sich die OP durch eine andere Linsenwahl nicht, im Sinne irgendwelcher Körperverletzungsgeschichten wäre das also unerheblich. Aber dennoch kann ich mir kaum vorstellen, dass das so rechtlich ok wäre, zumindest moralisch so gar nicht.



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  3. #37183
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Leider... sonst hätte man die Kasse über einen Behandlungsfehler einschalten können. Dennoch... das ist hochgradig unmoralisch.
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  4. #37184
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    Zitat Zitat von Choranaptyxis Beitrag anzeigen
    Dazu mal ne Frage. Wäre er nicht auch ohne Demenz in dem Moment nicht mehr aufklärungsfähig/einwilligungsfähig gewesen? Einfach weil schon auf dem OP-Tisch liegend oder direkt davor, und kein ausreichen zeitlicher Abstand (selbst wenn keine Beruhigungsmittel o. Ä. im Spiel sind)?
    Die Aufklärung über eine Veränderung des Procederes wäre auf dem OP Tisch nicht mehr statthaft gewesen, weil sie dem Patienten keine Bedenkzeit mehr einräumt und ihn unter Zugzwang setzt. Bei ambulanten elektiven OP besteht zwar die Möglichkeit die Aufklärung am OP Tag durchzuführen - es sollte aber in einer Situation geschehen wo der Patient noch von der OP zurücktreten kann. Die Aufklärungsfähigkeit bei Demenz kommt hier noch erschwerend dazu. Daher wäre die Aufklärung anfechtbar und würde zu einer Beweislastumkehr führen ...

    Die einzig statthafte Aufklärung auf dem OP Tisch ist die im vitalen Notfall, wobei der Gesetzgeber hier auch den Umfang der nötigen Einwilligung lockert.



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  5. #37185
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Bei ambulanten elektiven OP besteht zwar die Möglichkeit die Aufklärung am OP Tag durchzuführen
    Hm, ist das so? Ich dschte, je elektiver, desto früher die Aufklärung. Und dass da zwischen ambulant und stationär unterschieden wird, verstehe ich nicht. Wir klären nur eine elektive Sache in der Praxis ad hoc auf und das ist die YAG-Kapsulotomie. Da ist die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen einfach so dermaßen gering, das Verfahren selber so dermaßen unspektakulär, dass das ein Wiederkommen der meist älteren Leute mit all den Unannehmlichkeiten, die das so mit sich bringt, nicht rechtfertigen würde, mindestens 24h Zeit zu haben.



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