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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37621
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Alternativ kannst du die Opt-Out-Vereinbarung auch nach Ablauf der Probezeit gesondert kündigen.



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  2. #37622
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    Find ich richtig gut, wie hier einige denken und genau sowas vermisse ich in meiner Abteilung! Da wird einfach alles hingenommen, gemekkert wird dann hintenrum.. Ich versuche auch schon meine Rechte zu vertreten, was z. B. bei der Dienstplanung anfängt (z. B. Zwei freie Wochenenden, was bei uns selten der Fall ist), aber wnen man damit die einzige ist aus einer Gruppe wirds leider schwer..



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  3. #37623
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Das mit der Arbeit an maximal zwei Wochenenden gilt laut Tarifvertrag aber erst ab dem 01.10.



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  4. #37624
    ehem-user-21-08-2020-1502
    Guest
    Macht es eigentlich haftungstechnisch einen Unterschied, ob ich ops-out unterschreibe oder nicht? Wenn wie hier jemand schrieb alle sowieso gleich viel mehr als die 48 im Schnitt arbeiten, arbeiten doch die Leute die nicht unterschrieben haben quasi illegal.
    Wenn dann aufgrund Übermüdung etc. in der "illegalen Arbeitszeit" ein schwerer Fehler passiert (z.B. Medis verwechselt o.ä.
    Macht es da einen Unterschied ob man unterschrieben hat oder nicht? Anwälte von Patienten könnten ja sagen: Sie hätten zu der Zeit gar nicht arbeiten dürfen, weil ops-out nicht unterschrieben wurde. Wenn jemand unterschrieben hat und dann in den "legalen US" ein Fehler passiert, ist das dann Übernahmeverschulten? Oder wenn ich an die Begebenheit mit der NSV denke (Zilla).

    Mir ist nicht klar, was opt-out Haftungsrechtlich bedeutet, falls in der verlängerten Arbeitszeit ein Fehler passiert. Habe dazu auch nichts im Forum gefunden.



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  5. #37625
    Banned
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    Opt-out heißt nicht, dass man nach 20 Stunden Dienst weniger müde sei. Wenn der Anwalt der Gegenseite darauf abhebt, wird er es unabhängig von opt-out machen.

    Opt-out ist nur für den Arbeitgeber interessant, weil man damit ein Bereitschaftsdienstmodell mit mehr als 2 Diensten pro Nase fahren kann, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Wir hatten das alle als Assis unterschrieben, weil die Alternative „Schichtdienst“ lautete.



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