So ganz will mir das nicht ganz in den Kopf, aber du kennst dich da anscheinend gut aus. Es gibt also Versorgungswerke, die interessiert nicht mein aktuelles Gehalt, sondern das Gehalt vor 2 Jahren?
Bisher wurde immer z.B 2019 die entsprechenden Abzüge an das VW überwiesen. Das Versorgungswerk wollte von mir dann nur im Nachinein wissen, ob ich noch zusätzliche ärztliche Einnahmen hatte, von denen noch nichts ans Versorgungswerk gezahlt worden ist.
Bei deinem Beispiel müsste man ja auch bei Arbeitslosigkeit ggf. noch etwas nachzahlen, da die Zahlung, die das Arbeitsamt an das Verosrgungswerk leistet, sich anteilig auf die Höhe des Arbeitslosengeldes beziehen und somit niedriger sind, als die Zahlungen die geleistet worden sind, als man noch regulär verdient hat, z.B vor 2 Jahren in deinem Beispiel. Gibt es wirklich Ärzte, die trotz Arbeitslosigkeit noch etwas extra an das Versorgungswerk zahlen mussten? Das ist ja wirklich krass.