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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #39096
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Viel, wenn es genug Leute gibt, die "das System" mal nicht mehr unterstützen. Aber ich wiederhole mich.
    Wer sich als Anfänger natürlich kleinredet, der wird auch nie den A**** in der Hose haben, seine Rechte einzufordern. Das fängt bei Überstunden an, das geht bei Rotationen und Weiterbildung weiter...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #39097
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    Wir haben ja vor einem Jahr den MB eingeschaltet (geschlossen als Team der Assistenten aller Fachrichtungen). Bisher hat uns die Teppichetage weiter hingehalten bzw. verar... Jetzt ist ein Anwalt mit im Boot, und auf einmal werden gewisse Leute unruhig...
    Nächster Schritt wäre bei uns tatsächlich auch die Meldung ans Gewerbeamt.



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  3. #39098
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    Zitat Zitat von Matzexc1 Beitrag anzeigen
    Ein Haus, wo ich mal war, verbietet zur Zeit auch die Anrechnung von Überstunden(so das was man hört). Es gibt eine anonyme Anzeige beim MB und einen anonymen Brandbrief in der örtlichen Tageszeitung.

    Aus Angst vor negativen Folgen für die Karriere hat sich bisher keiner öffentlich äußern wollen, was ich aus 2 Gründen verstehen kann:

    1) Es gibt immer den hinterlistigen Arschkriecher der bei einem Zusammenschluss zum Chef rennt um als der Liebling dazustehen

    2) Wenn es darum geht im richtigen Moment den Mund aufzumachen entwickeln viele Leute eine plötzliche Maulsperre

    Ich empfehle mit den Füßen abzustimmen wenn man es gar nicht mehr aushält.
    Das mit dem Brief an die Presse hatte heute einer meiner Oberärzte vorgeschlagen, allerdings aus anderen Gründen. Er hatte mal wieder eine Sauwut auf unsere medizinische Geschäftsführung, die an Unvermögen nur so strotzt. Mal schauen, ob er es macht!



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  4. #39099
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    Brief an die Presse ist etwas, was man nur machen sollte, wenn man eh schon kündigt. Eine solche Aktion kann nämlich sonst schnell zur (rechtlich kaum anfechtbaren) arbeitgeberseitigen Kündigung führen.



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  5. #39100
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Euch ist bewusst, dass man die Vergehen anonym ans Gewerbeaufsichtsamt melden kann? Die schauen sich das bei Interesse dann einfach spontan mal an und dann wird der Arbeitgeber so hart durchgenommen, dass es sehr schnell vergnügungssteuerpflichtig werden kann.



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